Bürgerbüro
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024: Klick
Ein Besuch unseres Bürgerbüros in der Dürrestraße 2 ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Die Terminvergabe erfolgt über die Behördennummer 115 oder über unsere Online-Terminvereinbarung. Terminvereinbarung
Kleinere Angelegenheiten, wie z.B. Beantragungen von Führungszeugnissen und Abholungen von Anträgen oder Meldebescheinigungen können auch ohne Termin erfolgen.
Bitte beachten Sie die Schließzeiten montags, dienstags und donnerstags zwischen 12.30 Uhr und 13.30 Uhr.
Die Terminvergabe für das Weststadt Bürgerbüro erfolgt telefonisch über die 06201/82-559 und 06201/82-555 oder ebenfalls über die Online-Terminvereinbarung.
Terminvereinbarung
Seit dem 01.05.2025 sind für die Ausweisbeantragung nur noch digitale Lichtbilder erlaubt
Zum Stichtag 01.05.2025 hat der Gesetzgeber festgelegt, dass jede Pass-/Ausweis- und Ausländerbehörde Lichtbilder für die Antragsteller von Reisepass und Personalausweis nur noch in digitaler Form annehmen und verarbeiten soll. Die Lichtbildererfassung ist vor Ort im Bürgerbüro, in der Außenstelle Weststadt sowie in allen Verwaltungsstellen möglich und kostet 6,00 € pro Bild.
Die antragstellende Person kann wählen, ob das Lichtbild durch einen Dienstleister (Fotografin/Fotografen) oder die Passbehörde angefertigt werden soll.
Für folgende Dokumente ist ab 01. Mai 2025 ein digitales Lichtbild verpflichtend:
- Personalausweis
- vorläufiger Personalausweis
- Reisepass 32/48 Seiten
- vorläufiger Reisepass
Die Aufnahmen von Säuglingen und Kleinkindern unter 6 Jahren sind aufgrund technischer Schwierigkeiten derzeit leider nicht bei uns möglich. Der Betreiber arbeitet mit Hochdruck an einer Lösung. Die Bilder müssen aktuell bei einem Fotodienstleister erstellt werden.
Unsere Dienstleistungen von A-Z
(Hinweis: Die meisten Dienstleistungen des Hauptbürgerbüros werden auch in den örtlichen Verwaltungsstellen angeboten)
- Abmeldung (95 KB) (online Abmeldung)
- Amtl. Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften
- Anmeldung (110 KB)
(nur Deutsche und EU-Staatsbürger) und Ummeldung (111 KB)
- Für die Anmeldung benötigen Sie eine Wohnungsgeberbescheinigung (106 KB) (106 KB)
- elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)
- Drittstaatsangehörige wenden sich bitte vorab an die Ausländerbehörde der Stadt Weinheim (auslaenderbehoerde@weinheim.de oder 06201-82404)
-
Sind Sie Hundebesitzer? Dann wenden Sie sich bitte zusätzlich an die Steuerabteilung (e-mail oder 06201-82424)
-
Anmeldung eines Zweitwohnsitzes: Die Stadt Weinheim erhebt eine Zweitwohnungssteuer. Nähere Informationen erhalten Sie von der Steuerabteilung.
- Anwohner-
und Besucherparkausweise (nicht im
Bürgerbüro Weststadt)
- per Mail an anwohnerparkausweis@weinheim.de
- oder online beantragen
- Aufenthaltsbescheinigung
- Bareinzahlung an die Stadtkasse
- Fischereischein (nicht im
Bürgerbüro
Weststadt)
- Führerscheinantrag (kein Umtausch)
- Führungszeugnis einfach oder erweitert
- Fundsachen
- Gewerbezentralregisterauskunft
- Landesfamilienpass
- Lebensbescheinigung für Rentner
- Meldebescheinigung
- Melderegisterauskunft einfach / - erweitert
- Müllsackverkauf/Abfallsackverkauf (Weitere Verkaufsstellen für die AVR-Müllsäcke finden Sie hier)
- Personalausweis
- Vollmacht Abholung (2,6 MB)
- Reisepass
- Bei Kindern unter 18 Jahren bitte die Einverständniserklärung
beider Erziehungsberechtigter (62
KB) mitbringen
- Bei Kindern unter 18 Jahren bitte die Einverständniserklärung
beider Erziehungsberechtigter (62
KB) mitbringen
- Waidseekartenverkauf online Antrag: hier
Sie erhalten bei uns
folgende Anträge:
- Anmelden
von Hunden
Abmelden von Hunden - Bafög
- Elterngeld und Landeserziehungsgeld
- Einbürgerung
- GEZ-Antrag
- Grundsicherung
- Jagdschein - keine Bearbeitung in Weinheim. Bitte wenden Sie sich bei Fragen / Anträgen rund um den Jagdschein an den Rhein-Neckar-Kreis.
- Karte ab 60
- Kostenübernahme Kitas
- Landesblindenhilfe
- Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Schwerbehinderung
- Steuererklärung für das Finanzamt
- Unterhaltsvorschuss
- Wohngeld und Lastenzuschüsse
Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen (48 KB)