Amt für Vermessung, Bodenordnung und Geoinformation
Das Amt für Vermessung, Bodenordnung und Geoinformation bietet Ihnen vielfältige Dienstleistungen an. Wenn Sie Lagepläne für Baugesuche, Ingenieurvermessungen oder Bauabsteckungen benötigen, unsere Abteilung Vermessung hilft Ihnen gerne weiter.
In Sachen Geoinformationssystem, Geoportal oder Stadtplan wenden Sie sich an die Abteilung Geoinformation.
Fragen zu Bodenordnungsverfahren nach dem Baugesetzbuch stellen Sie der Abteilung Bodenordnung.
Zudem finden Sie bei uns die Grundbucheinsichtsstelle und das Baulastenverzeichnis.
Für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung oder Wertgutachten für Gebäude und Grundstücke ist der Gutachterausschuss des nördlichen Rhein-Neckar-Kreises zuständig (Link siehe weiter unten).
Für das Liegenschaftskataster und alle zugehörigen Aufgaben ist seit Juli 2022 das Vermessungsamt des Rhein-Neckar-Kreises in Sinsheim zuständig (Link zur Webseite).
Grundbucheinsichtstelle: Die Grundbucheinsichtstelle bei der Stadt Weinheim wird zum 01.01.2025 aufgegeben (Gründe sind u.a. die sehr stark gesunkene Nachfrage und hohe bürokratische Hürden).
Für alle das Grundbuch betreffenden Anfragen wenden Sie sich bitte an das für Weinheim zuständige Grundbuchamt beim Amtsgericht Mannheim (Link zur Webseite).
Um einen Grundbuchauszug persönlich und vor Ort zu erhalten, können Sie sich an die Weinheimer Notare Dr. Ott & Dr. Zander wenden (Link zur Webseite).
Abteilungen
- Vermessung (Telefon 82-340)
- Bodenordnung (Telefon 82-278)
- Geoinformation (Telefon 82-202)
- Geschäftsstelle Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis (Link zur Webseite) (Telefon 82-292) (bitte unterschiedliche Sprechzeiten/Erreichbarkeiten beachten)
Produkte / Aufgaben
- Ingenieurvermessung (Tel. 82-340)
- Lagepläne zum Baugesuch/zur Nutzungsänderung
- Topographische Aufnahmen
- First- und Traufhöhenmessungen
- Grob- und Feinabsteckungen von Bauwerken
- Setzungs- sowie Bewegungsmessungen
- Massenermittlungen
- Digitale Geländemodelle
- Höhenlinienpläne
- Feinnivellements
- Grenzangaben
- Bodenordnungsverfahren wie Baulandumlegungen nach dem Baugesetzbuch (Tel. 82-278)
- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis (Tel. 82-340), fachliche Auskünfte nur beim Amt für Baurecht und Denkmalschutz
- Betreuung des Geoinformationssystems der Stadt Weinheim (Tel. 82-202)
- Bebauungsplan-Auszüge (Tel. 82-340), fachliche Auskünfte nur beim Amt für Baurecht und Denkmalschutz
- Hausnummerierungen Weinheim und Ortsteile (Tel. 82-274),
- Auskünfte und Fortführung getrennte Abwassergebühr (Tel. 82-399)
Links zu Seiten anderer Ämter:
- Rechtskräftige Bebauungspläne (digital vorliegende Pläne des Amtes für Stadtentwicklung) (Link zur Webseite)