Whistleblowing - Hinweisgeberschutz

Beschäftigte in Unternehmen und Behörden aber auch Bürger*innen, Lieferanten und andere Geschäftspartner nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon abschrecken können. So auch in der Stadt Weinheim.

Mit dem Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz, HinSchG) soll das Ziel eines verbesserten Hinweisgeberschutzes mit den Interessen von Unternehmen und öffentlicher Verwaltung, die zum Ergreifen von Hinweisgeberschutzmaßnahmen verpflichtet werden, in Einklang gebracht werden. Auch wir haben dieses Gesetz ernst genommen und unsere Prozesse so angepasst, dass unsere Beschäftigten und Partner Hinweise zu Missständen geben können und dabei maximal geschützt werden. Dies wird laut Gesetz in Form einer „internen Meldestelle“ vorgeschrieben.

Wir haben die interne Meldestelle für Hinweise so aufgebaut, dass sie möglichst hohe Anonymität für die Hinweisgeber wahrt und diese daher an einen externen Dienstleister zur Betreuung gegeben. Dieser externe Dienstleister (sicherhoch3 GmbH aus Lorsch) stellt den s.g. „Meldestellenservice“ zur Verfügung. Ihre Daten werden auf Basis des Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO, nämlich einer gesetzlichen Vorgabe, die sich aus dem Hinweisgeberschutzgesetz ergibt, und auf Basis eines zustande kommenden Vertrags, der mit Ausfüllen des Formulars beim „Meldestellenservice“ entsteht, verarbeitet. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht weitergegeben. Wir als Arbeitgeber erhalten vom „Meldestellenservice“ lediglich Maßnahmenvorschläge auf Basis Ihres Hinweises, aber nie Ihren Namen oder Ihre Kontaktdaten. Ihre Daten werden nur auf Servern innerhalb der EU gespeichert, damit auch nicht in Drittländer außerhalb der EU weitergegeben und nach 24 Monaten gelöscht, es sei denn, sie sind noch zur Aufklärung von Straftaten vorzuhalten.

Mit dem „Meldestellenservice“ von der sicherhoch3 GmbH wurde ein so genannter Auftragsverarbeitungsvertrag vereinbart, in dem alle datenschutzrechtlich relevanten Schutzmaßnahmen festgehalten sind.

Datenschutz und weitere Informationen

Name und die Kontaktdaten des Verantwortlichen

Stadt Weinheim
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
E-Mail: rathaus@weinheim.de
Internet: http://www.weinheim.de

Kontakt Datenschutzbeauftragte*r

Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Ihre Daten werden auf Basis des Art. 6, Abs. 1, lit. b und c DSGVO, nämlich einer gesetzlichen Vorgabe, die sich aus dem Hinweisgeberschutzgesetz ergibt, verarbeitet.

Empfänger der Daten

Wie bereits erwähnt, hat die Stadt Weinheim die Meldestelle aus Anonymitätsgründen und zum Schutz für Sie ausgelagert.
Sie können Ihre Hinweise über zwei Wege bei der sicherhoch3 GmbH einreichen:

  1. Über die in der Kommunikation verschlüsselte Plattform, die Sie über den Link unten bzw. den QR-Code erreichen
  2. Postalisch an folgende Adresse: sicherhoch3 GmbH, Otto-Hahn-Ring 7, 64653 Lorsch

Ihre Daten werden dort höchst vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.

Ihre Betroffenenrechte

Hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten haben Sie folgende Rechte:

  • Recht auf Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung, wenn die Sie betreffenden gespeicherten Daten fehlerhaft, veraltet oder sonst wie unrichtig sind (Art. 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung, wenn die Speicherung unzulässig ist, der Zweck der Verarbeitung erfüllt und die Speicherung daher nicht mehr erforderlich ist oder Sie eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung bestimmter personenbezogener Daten widerrufen haben (Art. 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der in Art. 18, Abs. 1, lit. a bis d DSGVO genannten Voraussetzungen gegeben ist (Art. 18 DSGVO)
  • Recht auf Übertragung der von Ihnen bereitgestellten, Sie betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 20 DSGVO)
  • Recht auf Widerruf einer erteilten Einwilligung, wobei der Widerruf die Rechtmäßigkeit der bis dahin aufgrund der Einwilligung erfolgten Verarbeitung nicht berührt (Art. 7, Abs. 3, lit. c DSGVO) und
  • Soweit die Verarbeitung auf die Interessenabwägung gestützt wird, können Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 21 DSGVO)

Widerruf und Widerspruch können an hinschg@sicher-hoch-drei.com gerichtet werden.
Außerdem haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO im Falle von Verstößen gegen die DSGVO. Eine solche Beschwerde ist in unserem Fall an die folgende Behörde zu richten:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart, Telefon: 0711 6155410, E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de

Meldung abgeben

Klicken Sie auf den untenstehenden Link oder scannen den QR-Code, um zum Meldestellenservice zu gelangen. Sie bleiben gegenüber der Stadt Weinheim immer anonym und sind nur mit den Mitarbeitern der Sicherhochdrei im Kontakt

QRCode: 

QRCode  Meldung an Sicherhochdrei

Sollten Sie Ihre Meldung gerne postalisch abgeben wollen, dann nutzen Sie das nachstehende Formular und versenden es an die folgende Adresse:

Sicherhochdrei GmbH, Otto-Hahn-Ring 7, 64653 Lorsch

Vordruck für postalische Meldung  (194 KB)