Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Weinheim ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite der Stadt Weinheim www.weinheim.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar

2. Nutzung von Eye-Able zur barriere-reduzierten Ansicht visueller Inhalte

Diese Website verwendet die Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH, um Nutzern*innen eine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Eye-Able® hilft, die Website an die individuellen Bedürfnisse der Besucher*innen anzupassen. Zum Funktionsumfang von Eye-Able® gehören:
• eine adaptive Schriftvergrößerung,
• eine freie Anpassung der Farbkontraste,
• eine Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation,
• ein Blaufilter,
• ein Nachtmodus,
• eine Sofortansicht zur Verbindung mehrerer Funktionen,
• eine Kompensation von Farbschwächen sowie
• weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website wie ein größerer Mauszeiger, serifenlose Schrift sowie das Ausblenden von Bildern, Animationen und Ton

Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Eye- Able®-Icon oder mit dem Tastaturkürzel „ALT + 1“ geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über „ALT + F1“). Mehr Informationen finden Sie unter: www.eye-able.com

3. Nutzung des Kommunalen Gebärdensprachavatars zur Erstellung von Gebärdensprachvideos

Diese Website verwendet die Software KGA® der Firma Charamel GmbH, um Nutzern*innen eine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. KGA® ermöglicht es, Gebärdensprach-Videos mit Avatar zur barrierefreien Ausgestaltung von kommunalen Webseiten ohne eigene Expertise in Deutscher Gebärdensprache (DGS) zu erstellen und auf der Webseite bereitzustellen. Mehr Informationen finden Sie unter www.gebaerdensprach-avatar.de
 
Inhalte in Form von Gebärdensprachenvideos werden zur Zeit erarbeitet und kontinuierlich ergänzt. Sie sind gesammelt hier zu finden.

4. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Derzeit zum Teil noch nicht barrierefrei sind Formulare, Broschüren und verlinkte PDF-Dateien. Diese werden aber Zug um Zug barrierefrei aufbereitet. Die Mitarbeiter sind bzw. werden entsprechend geschult. Wegen der Menge an Inhalten nimmt dies jedoch einige Zeit in Anspruch.

Inhalte in leichter Sprache sind vorhanden, Inhalte in Form von Gebärdensprachenvideos werden zur Zeit erarbeitet und kontinuierlich ergänzt. Sie sind gesammelt hier zu finden .

5. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 4. Januar 2023 erstellt. Sie beruht auf einer Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 07.November 2024 überprüft.

6. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse
barrierefreiheit@weinheim.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung.

7. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen nicht genügt und somit nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie sich an die Stadt Weinheim wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 6 dieser Erklärung.
 
Falls die Stadt Weinheim nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
 
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.