Wahlen / Abstimmungen
Bundestagswahl am 23.02.2025
Bundestagswahl erklärt in Leichter Sprache
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche
Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen. Hier gelangen Sie zum Antragsformular für Deutsche im Ausland.
Antragsformulare für Deutsche im Ausland
Anlage 2 - frühere Wohnung/früherer gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland (212 KB)
Anlage 2a - Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen (208 KB)
Briefwahl online beantragen
Sie möchten Ihre Stimme per Briefwahl abgeben ? Beantragen Sie die Briefwahl online
oder füllen Sie den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus.
Briefwahlbüro
Info: Am 10.02.2025 öffnet im Kleinen Sitzungssaal im Rathaus/Schloss, Obertorstraße 9, Eingang D, das Briefwahlbüro.
Öffnungszeiten:
Montag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Das Briefwahlbüro ist barrierefrei über den Lift zu erreichen.
Die Telefonnummern des Briefwahlbüros lauten (ab 10.02.): 06201 82530 oder 06201 82531
Bei Fragen wenden Sie sich an wahlamt@weinheim.de
Erklärfilm zur Bundestagswahl am 23.02.2025 der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Erklärvideo Briefwahl
- Wahllokale Weinheim (113 KB)
- Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl 2025 (368 KB)
- Bundestagswahl 2025 Bundeswahlleiterin
- Informationen zur Stimmzettelschablone für sehbinderte und blinde Menschen (124 KB)
- Informationen zur Bundestagswahl 2025 über die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg