Anmeldung
Personen, die weder die deutsche noch die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates besitzen, melden den Wohnsitz bei der Ausländerabteilung an. Zur Anmeldung des Wohnsitzes müssen der Reisepass und Aufenthaltstitel von allen anzumeldenden Personen sowie die Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz vorgelegt werden. Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Information nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen.