Stadtkämmerei
Steuerabteilung
Die Steuerabteilung ist im Wesentlichen für die Erhebung der Gewerbesteuer, der Grundsteuer, der Hundesteuer, der Vergnügungssteuer, sowie der Zweitwohnungssteuer zuständig. Zum Aufgabengebiet gehört auch das Bearbeiten von Aussetzungsanträgen, sowie Erlassanträgen für Steuern der Stadt Weinheim.
Antrag auf jährliche Zahlung der Grundsteuer
Informationen zu Hundesteuer, Vergnügungssteuer und Zweitwohnungssteuer finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz- Grundverordnung bei der Verwaltung der sonstigen Gemeindesteuern (144 KB)
Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz- Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer (154 KB)