Stadtkämmerei
Die Stadtkämmerei umfasst die Abteilungen Finanzen und Haushalt, Steuerabteilung, Stadtkasse sowie die Stabstelle Beteiligungsmanagement.
Die Abteilung Finanzen und Haushalt hat in erster Linie die Aufgabe, die Voraussetzungen für einen geordneten Haushalt zu schaffen, seine Durchführung zu überwachen und Rechenschaft abzulegen. Sie gehört zu jenen Abteilungen der Stadtverwaltung, mit denen die Bürgerinnen und Bürger nur selten in Berührung kommen. Das bedeutet aber nicht, dass sie im Verborgenen arbeitet. Haushaltspläne, Nachtragspläne und auch die Jahresrechnung werden öffentlich ausgelegt. Daneben ist sie für die Steuerverpflichtungen der Stadt zuständig.
Ohne ausreichende Finanzmittel könnte eine Kommune ihre vielfältigen Aufgaben nicht erledigen. Eigene Steuereinnahmen spielen eine wichtige Rolle. Die Steuerabteilung erhebt die Gemeindesteuern. Viele Bürgerinnen und Bürger haben schon einmal mit der Steuerabteilung Kontakt aufgenommen, sei es weil sie Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen besitzen, Hunde halten, ein Gewerbe betreiben oder Spielapparate aufstellen oder einen Zweitwohnsitz besitzen.
Die Abteilung Stadtkasse wickelt den gesamten Zahlungsverkehr und die Buchhaltung der Stadtverwaltung ab. Dazu gehören auch der Zahlungsverkehr und die Buchhaltung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung, des Landgrabenverbandes und des Verbandes für Grünschnittkompostierung. Werden Geldforderungen der Stadt Weinheim auch nach Mahnung nicht bezahlt, erfolgt durch die Stadtkasse die Beitreibung und die Einleitung der Zwangsvollstreckung. Zudem erteilt die Stadtkasse steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen und stellt bei Spenden für die Stadt Weinheim Spendenbescheinigungen aus.
Die Stabstelle Beteiligungsmanagement verwaltet die Beteiligungen der Stadt, deren wichtigste die Stadtwerke Weinheim GmbH ist.
Aufgaben:
- Gemeindewirtschaftsrecht
- Gewerbe- und Grundsteuer
- Hunde-, Vergnügungs- und Zweitwohnsitzsteuer
- Buchhaltung
- Vollstreckung und Beitreibung
- Zahlungsverkehr
- Umstellung NKHR (Neues Kommunales Haushaltsrecht)