Behördenwegweiser

Bürgerbüro

Beschreibung

Bitte beachten:
Ein Besuch unseres Bürgerbüros in der Dürrestraße 2 ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Die Terminvergabe erfolgt über die Behördennummer 115 oder über unsere Online-Terminvereinbarung. Terminvereinbarung online
 
Kleinere Angelegenheiten, wie z.B. Beantragungen von Führungszeugnissen und Abholungen von Anträgen oder Meldebescheinigungen können auch ohne Termin erfolgen.

Bitte beachten Sie die Schließzeiten montags, dienstags und donnerstags zwischen 12.30 Uhr und 13.30 Uhr.

 
Die Terminvergabe für das Weststadt Büro erfolgt telefonisch über die 06201/82 - 559 und 06201/82 - 555 oder auch über die Online-Terminvereinbarung

Hausanschrift

Dürrestraße 2
69469 Weinheim (Bergstraße)
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Lieferanschrift

Obertorstraße 9
69469 Weinheim

Kontakt

Telefon 06201 / 82 - 555
Fax 06201 / 82 - 565
Internet Bürgerbüro Bürgerbüro - Anwohnerparkausweis beantragen

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Bürgerbüro (Galerie), Dürrestr. 2
Montag
09:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Dienstag
09:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch
09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Donnerstag
09:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 13:00 Uhr

Zuständigkeit

  • Abmeldung
  • Amtl. Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften
  • Anmeldung (nur Deutsche und EU-Staatsbürger) und Ummeldung
    • Für die Anmeldung benötigen Sie eine Wohnungsgeberbescheinigung
    • elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)
    • Drittstaatsangehörige wenden sich bitte vorab an die Ausländerbehörde der Stadt Weinheim (auslaenderbehoerde@weinheim.de oder 06201-82404)
    • Sind Sie Hundebesitzer? Dann wenden Sie sich bitte zusätzlich an die Steuerabteilung (e-mail oder 06201-82424)
    • Anmeldung eines Zweitwohnsitzes: Die Stadt Weinheim erhebt eine Zweitwohnungssteuer. Nähere Informationen erhalten Sie von der Steuerabteilung.
  • Anwohner- und Besucherparkausweise (nicht im Bürgerbüro Weststadt)
    • per Mail an anwohnerparkausweis@weinheim.de
    • oder online beantragen
  • Aufenthaltsbescheinigung
  • Bareinzahlung an die Stadtkasse
  • Fischereischein (nicht im Bürgerbüro Weststadt)
  • Führerscheinantrag (kein Umtausch)
  • Führungszeugnis einfach oder erweitert
  • Fundsachen
  • Gewerbezentralregisterauskunft
  • Landesfamilienpass
  • Lebensbescheinigung für Rentner
  • Meldebescheinigung
  • Melderegisterauskunft einfach / - erweitert
  • Müllsackverkauf/Abfallsackverkauf
  • Personalausweis
  • Reisepass
    • Bei Kindern unter 18 Jahren bitte die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter mitbringen
    • Vollmacht Abholung
  • Waidseekartenverkauf online

Sonstiges

Seit dem 01.05.2025 sind für die Ausweisbeantragung nur noch digitale Lichtbilder erlaubt

Zum Stichtag 01.05.2025 hat der Gesetzgeber festgelegt, dass jede Pass-/Ausweis- und Ausländerbehörde Lichtbilder für die Antragsteller von Reisepass und Personalausweis nur noch in digitaler Form annehmen und verarbeiten soll. Die Lichtbildererfassung ist vor Ort im Bürgerbüro, in der Außenstelle Weststadt sowie in allen Verwaltungsstellen möglich und kostet 6,00 € pro Bild.
Die antragstellende Person kann wählen, ob das Lichtbild durch einen Dienstleister (Fotografin/Fotografen) oder die Passbehörde angefertigt werden soll.

Für folgende Dokumente ist ab 01. Mai 2025 ein digitales Lichtbild verpflichtend:
- Personalausweis
- vorläufiger Personalausweis
- Reisepass 32/48 Seiten
- vorläufiger Reisepass

Die Aufnahmen von Säuglingen und Kleinkindern unter 6 Jahren sind aufgrund technischer Schwierigkeiten derzeit leider nicht bei uns möglich. Der Betreiber arbeitet mit Hochdruck an einer Lösung. Die Bilder müssen aktuell bei einem Fotodienstleister erstellt werden.

Übergeordnete Dienststellen

Bürger- und Ordnungsamt

Leistungen

Bitte beachten Sie die für Ihr Anliegen genannte:
"zuständige Stelle"

- Ämter in der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro

Anschrift

Stadt Weinheim
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Tel.: 115
Fax: 06201 / 82 - 268
e-mail

Anfahrtsplan (511 KB)

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
außer Mi.
08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit.

Tel. Erreichbarkeit:
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr