Wohnraum: Stadt setzt weitere Anreize

Stadtansicht

Seit Januar 2024 läuft das Projekt "Vermiete doch an deine Stadt" mit dem Ziel, leerstehende Wohnungen für wohnungssuchende Menschen zu finden.

Ein Projekt, das nachweislich sowohl bei privaten Vermietern als auch innerhalb der Stadtgesellschaft auf großes Interesse stößt, ist die Aktion „Vermiete doch an deine Stadt“: Bereits in den ersten Monaten konnten zahlreiche Wohnungsangebote verzeichnet werden, die in Zusammenarbeit der zuständigen städtischen Ämter sorgfältig auf ihre Eignung geprüft wurden. Ein erster Erfolg war die Anmietung von sieben Wohneinheiten, wodurch Wohnraum für über 40 Personen geschaffen wurde. Weitere Objekte befinden sich derzeit in Verhandlung, bestätigt das Amt für Immobilienwirtschaft.
Ein bedeutender Fortschritt wurde jetzt durch die Inanspruchnahme der sogenannten Wiedervermietungsprämie des Landes Baden-Württemberg erzielt. Die Wiedervermietungsprämie ist Teil eines Landesförderprogramms des Kompetenzzentrums Wohnen BW. Es unterstützt Kommunen, wenn durch deren Initiative länger leerstehende Wohnungen wieder vermietet werden. Wesentliche Voraussetzungen für eine Förderung sind unter anderem, dass die betreffende Wohnung zuvor mindestens sechs Monate leer stand, bereits zu Wohnzwecken genutzt wurde und keinen Belegungsbindungen unterliegt
In diesem Zusammenhang wurde eine kommunale Förderrichtlinie rückwirkend zum 1. Oktober 2024 in Kraft gesetzt; sie soll Anreize für Eigentümer schaffen, leerstehende Wohnungen wieder zu vermieten.
Durch die neue kommunale Förderrichtlinie wird ein Teil der erhaltenen Landesförderung an Vermieter weitergegeben. Diese können eine einmalige Prämie in Höhe einer Nettokaltmiete (bis maximal 1000 Euro) erhalten. Dabei wird die Anmietung durch die Stadt selbst ebenso als förderfähige kommunale Aktivität angesehen wie die Vermittlung von Wohnungssuchenden durch die Stadt, wenn dadurch ein Mietvertrag zustande kommt. Die Beantragung der Förderung erfolgt über einen Förderantrag beim Amt für Immobilienwirtschaft, Wohn- und Objektverwaltung. Weitere Informationen zur Wiedervermietungsprämie sowie zum Projekt "Vermiete doch an deine Stadt" sind auf der städtischen Homepage in der entsprechenden Projektrubrik unter Beratung und Angebote zu finden.
Oberbürgermeister Manuel Just ist sich sicher: „Mit diesen Maßnahmen setzt die Stadt ein klares Zeichen für die Reaktivierung leerstehenden Wohnraums und eine nachhaltige Wohnraumpolitik. Die positiven Entwicklungen im Rahmen des Projekts zeigen, dass durch gezielte kommunale Anreize und Kooperationen wertvoller Wohnraum wieder nutzbar gemacht werden kann.“

Förderrichtlinie der Stadt Weinheim: Wiedervermietungsprämie für die Wiedervermietung von leerstehenden Wohnraum (803 KB)

Bei Interesse oder Fragen können Sie sich gerne an folgende Kontakte wenden.
vermiete-doch@weinheim.de oder Telefon 06201 / 82-702, Amt für Immobilienwirtschaft/Herr Wahl

Stadt Weinheim
Amt für Immobilienwirtschaft
Herr Wahl
Dürrestr. 2
69469 Weinheim

Tel.: 06201 / 82 - 702
Fax: 06201 / 82 - 416
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