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Leistungen

Jugendhilfe im Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe)

Die Jugendgerichtshilfe ist eine gesetzliche Aufgabe der Mitwirkung in jugendgerichtlichen Strafverfahren. Sie wird bei Strafverfahren gegen junge Menschen im Alter von 14 bis einschließlich 20 Jahren tätig.

Mehr dazu:

Jugendgerichtshilfe 

Leistungsdetails

Voraussetzungen

-

Verfahrensablauf

-

Erforderliche Unterlagen

-

Freigabevermerk

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, 23.03.2009

Bitte beachten Sie die für Ihr Anliegen genannte:
"zuständige Stelle"

- Ämter in der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro

Anschrift

Stadt Weinheim
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Tel.: 115
Fax: 06201 / 82 - 268
e-mail

Anfahrtsplan (511 KB)

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
außer Mi.
08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit.

Tel. Erreichbarkeit:
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr