Wir sind für unsere Bürgerinnen und Bürger da

Die Stadtverwaltung Weinheim begleitet ihre Bürgerinnen und Bürger in allen Lebenslagen. Wichtige Anlaufstellen sind die Ämter im Rathaus/Schloss und in den Büroetagen der Weinheim Galerie. Die wichtigsten Tätigkeiten können im Bürgerbüro ausgeführt werden. Zu den angegebenen Öffnungszeiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung elektronisch, telefonisch und natürlich auch persönlich für Auskünfte zur Verfügung.

Logo Service Baden Württemberg

Die Inhalte auf diesen Seiten stammen vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg und werden automatisch synchronisiert.

Persönliche Absicherung

Der Einstieg in die Selbständigkeit bedeutet für Sie gleichzeitig den Ausstieg aus dem sozialen Netz. Ein Unfall oder eine längere Krankheit kann Ihre Zukunft und die Ihrer Familie gefährden. Sie sollten daher beim Umfang ihres Versicherungsschutzes Ihre besonderen Risiken bedenken.

Folgende Risiken sollten mit einer Versicherung abgedeckt sein:

Krankheit

Selbständige sind wie alle Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, sich krankenversichern zu lassen. Sie können zwischen einer privaten Krankenversicherung und einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung wählen. Verlassen Sie jedoch die gesetzliche Krankenversicherung, können Sie später nicht mehr zurückkehren. Lassen Sie sich diesbezüglich beraten. Informieren Sie Ihre Krankenkasse frühzeitig, wenn Sie sich selbständig machen wollen.

Selbständige erhalten keine Lohnfortzahlung. Die Krankenversicherung sollte daher alle wichtigen Lebenshaltungskosten während der ersten sechs Krankheitswochen abdecken.

Auch eine Krankentagegeldversicherung ist empfehlenswert. Ein Krankentagegeld hilft Ihnen, Einkommensausfälle aufgrund längerer Erkrankung wenigstens zum Teil auszugleichen.

Unfall

Eine Unfallversicherung greift, wenn durch Unfall eine Invalidität eingetreten ist. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Schutz bei Unfällen während der Arbeit und auf den arbeitsbedingten Wegstrecken. Ob Sie der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen, teilt Ihnen die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft nach Eingang Ihrer Gewerbeanmeldung mit.

Eine private Unfallversicherung umfasst zusätzlich Unfälle zu Hause, in der Freizeit, im Beruf und auf der Straße rund um die Uhr.

Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Eine Erkrankung oder ein Unfall kann zu einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit führen. Daher ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlenswert. Vergleichen Sie die unterschiedlichen Preise und Leistungen der Versicherungen.

Pflegebedürftigkeit

Selbständige, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind, sind dort auch pflegeversichert. Sie können aber auch eine private Pflegeversicherung wählen. Damit Leistungen wie zum Beispiel ein Pflegeheim abgedeckt sind, können Sie ergänzend eine Pflegezusatzversicherung abschließen.

Rente

Selbständige können sich in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig versichern. Lassen Sie sich beraten, ob es sich lohnt, weiterhin freiwillig Beiträge zu zahlen. Beachten Sie, dass für einige Selbständige (je nach Branche) eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. Daneben ist eine private Vorsorge für Alter und Familie möglich.

Freigabevermerk

06.05.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Bitte beachten Sie die für Ihr Anliegen genannte:
"zuständige Stelle"

- Ämter in der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro

Anschrift

Stadt Weinheim
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Tel.: 115
Fax: 06201 / 82 - 268
e-mail

Anfahrtsplan (511 KB)

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
außer Mi.
08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit.

Tel. Erreichbarkeit:
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr