Wir sind für unsere Bürgerinnen und Bürger da

Die Stadtverwaltung Weinheim begleitet ihre Bürgerinnen und Bürger in allen Lebenslagen. Wichtige Anlaufstellen sind die Ämter im Rathaus/Schloss und in den Büroetagen der Weinheim Galerie. Die wichtigsten Tätigkeiten können im Bürgerbüro ausgeführt werden. Zu den angegebenen Öffnungszeiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung elektronisch, telefonisch und natürlich auch persönlich für Auskünfte zur Verfügung.

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Güterstand

Für die eingetragene Lebenspartnerschaft ist die Zugewinngemeinschaft gesetzlich vorgesehen.
Die Zugewinngemeinschaft bedeutet im Grundsatz eine Gütertrennung. Die Vermögensmassen der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen bleiben selbständig. Das bedeutet, Sie verwalten als Lebenspartner oder Lebenspartnerin Ihr eigenes Vermögen selbst. Sie müssen aber bestimmte Beschränkungen beachten, die den jeweils anderen schützen.

Endet die Lebenspartnerschaft, wird der Zugewinn zwischen den Lebenspartnern oder Lebenspartnerinnen ausgeglichen. Dazu werden die jeweiligen Anfangs- und Endvermögen verglichen. Der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin mit dem geringeren Zugewinn hat einen Anspruch auf Ausgleich.

Sie können aber auch andere Vereinbarungen zum Güterstand treffen.
Eine Möglichkeit ist die Gütertrennung. Hier bleibt das Eigentum getrennt und beide verzichten auf den Zugewinnausgleich.
Eine weitere Möglichkeit ist die Gütergemeinschaft. Hier entsteht gemeinschaftliches Eigentum für die meisten vor und während der Ehe erworbenen Gegenstände.

Gütertrennung und Gütergemeinschaft werden meistens in einem Lebenspartnerschaftsvertrag vereinbart. Er muss notariell beurkundet werden. In einem Lebenspartnerschaftsvertrag lassen sich auch Unterhalt, Altersvorsorge und erbrechtliche Fragen regeln.
Sie können den Lebenspartnerschaftsvertrag nachträglich einvernehmlich ändern.

Freigabevermerk

Stand: 29.12.2023

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

Bitte beachten Sie die für Ihr Anliegen genannte:
"zuständige Stelle"

- Ämter in der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro

Anschrift

Stadt Weinheim
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Tel.: 115
Fax: 06201 / 82 - 268
e-mail

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Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
außer Mi.
08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit.

Tel. Erreichbarkeit:
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Do. 14.00 - 18.00 Uhr