Wir sind für unsere Bürgerinnen und Bürger da

Die Stadtverwaltung Weinheim begleitet ihre Bürgerinnen und Bürger in allen Lebenslagen. Wichtige Anlaufstellen sind die Ämter im Rathaus/Schloss und in den Büroetagen der Weinheim Galerie. Die wichtigsten Tätigkeiten können im Bürgerbüro ausgeführt werden. Zu den angegebenen Öffnungszeiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung elektronisch, telefonisch und natürlich auch persönlich für Auskünfte zur Verfügung.

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Erleichterungen und Hilfen

Wenn Sie Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung oder Rentenversicherung sind, müssen Sie für Heilbehandlungen oder zu stationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in der Regel Zuzahlungen leisten. Von dieser Regelung gibt es Ausnahmen.

Sie erhalten in der Regel eine Ermäßigung bei der Zahlung der Kurtaxe von bis zu 50 Prozent. Den Antrag müssen Sie im Kurort stellen.

Schwerbehinderte Menschen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Hilfen, Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche.

Das Steuerrecht trägt dazu bei, Nachteile von Menschen mit Behinderung in finanzieller Hinsicht zu mildern, indem es unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen gewährt.

Sie haben Anspruch auf zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen pro Jahr und auf begleitende Hilfe am Arbeitsplatz. Daneben können Sie die Freistellung von Mehrarbeit bei Ihrem Arbeitgeber beantragen und haben Anspruch auf einen an Ihre Behinderung individuell angepassten Arbeitsplatz.

Entsprechende Merkzeichen berechtigen Menschen mit Behinderungen zur Inanspruchnahme der unentgeltlichen Beförderung im Nahverkehr. Ob ein Eigenanteil erbracht werden muss, ist vom jeweils zuerkannten Merkzeichen abhängig. Eine außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis) berechtigt zu einem (blauen) Parkausweis, um auf Behindertenparkplätzen parken zu dürfen. Ein orangefarbenen Parkausweis berechtigt zwar nicht zum Parken auf den Behindertenparkpltzen, bietet jedoch eine Reihe von Erleichterungen beim Parken.

Schwerbehinderten Menschen steht bei einem Wohnungsumbau mit behindertengerechter Ausstattung Unterstützung zu.

Hör- und sprachbehinderte Menschen können im Notfall die Polizei oder andere Hilfs- und Rettungsdienste über den Faxnotruf 110 erreichen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat ihn am 26.07.2023 freigegeben.

Bitte beachten Sie die für Ihr Anliegen genannte:
"zuständige Stelle"

- Ämter in der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro

Anschrift

Stadt Weinheim
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Tel.: 115
Fax: 06201 / 82 - 268
e-mail

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Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
außer Mi.
08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit.

Tel. Erreichbarkeit:
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr