Wir sind für unsere Bürgerinnen und Bürger da

Die Stadtverwaltung Weinheim begleitet ihre Bürgerinnen und Bürger in allen Lebenslagen. Wichtige Anlaufstellen sind die Ämter im Rathaus/Schloss und in den Büroetagen der Weinheim Galerie. Die wichtigsten Tätigkeiten können im Bürgerbüro ausgeführt werden. Zu den angegebenen Öffnungszeiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung elektronisch, telefonisch und natürlich auch persönlich für Auskünfte zur Verfügung.

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Prüfungs- und Befähigungsnachweise

Schulzeugnisse, Studienbescheinigungen oder Hochschuldiplome können bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen baden-württembergischen Zeugnissen gleichgestellt werden.

Sofern Sie eine Anerkennung Ihres Schulabschlusses für den Zugang zu einer schulischen oder beruflichen Ausbildung benötigen, können Sie die ausländischen Zeugnisse durch die Zeugnisanerkennungsstelle beim Regierungspräsidium Stuttgart prüfen lassen.

Hinweis: Die Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung für Ausländer und Ausländerinnen (nicht Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen) erfolgt im Rahmen der Bewerbung um einen Studienplatz durch die jeweilige Hochschule.

Die berufliche Anerkennung ist nur dann nötig, wenn es sich um einen reglementierten Beruf handelt. Reglementiert sind Berufe, deren Berufszugang und die Berufsausübung an den Nachweis einer Qualifikation gebunden ist, beispielsweise Gesundheitsberufe oder Berufe im schulischen, sozialpädagogischen und sozialen Bereich.

Ist der Beruf, in dem Sie in Deutschland arbeiten möchten, nicht reglementiert, können Sie die Tätigkeit ohne staatliche Anerkennung ausüben und der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin entscheidet darüber, ob die berufliche Qualifikation anerkannt wird.

Für die Ausübung eines der reglementierten Berufe ist eine Anerkennung notwendig.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat ihn am 18.09.2023 freigegeben.

Bitte beachten Sie die für Ihr Anliegen genannte:
"zuständige Stelle"

- Ämter in der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro

Anschrift

Stadt Weinheim
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Tel.: 115
Fax: 06201 / 82 - 268
e-mail

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Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
außer Mi.
08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit.

Tel. Erreichbarkeit:
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr