Wir sind für unsere Bürgerinnen und Bürger da

Die Stadtverwaltung Weinheim begleitet ihre Bürgerinnen und Bürger in allen Lebenslagen. Wichtige Anlaufstellen sind die Ämter im Rathaus/Schloss und in den Büroetagen der Weinheim Galerie. Die wichtigsten Tätigkeiten können im Bürgerbüro ausgeführt werden. Zu den angegebenen Öffnungszeiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung elektronisch, telefonisch und natürlich auch persönlich für Auskünfte zur Verfügung.

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Filmförderung

Wenn Sie an der Herstellung und dem Vertrieb deutscher Kinofilme beteiligt sind, haben Sie die Möglichkeit, für Ihr Vorhaben Förderhilfen bei der Filmförderungsanstalt (FFA) zu beantragen.

Die Filmförderungsanstalt fördert sämtliche Entwicklungsstufen eines Films: vom Drehbuch über die Herstellung bis zur Auswertung des Films im Kino oder auf DVD und Videoplattformen im Internet.

Förderhilfen im Rahmen der sogenannten Projektfilmförderung können dann gewährt werden, wenn die Förderkommission der FFA Ihr Vorhaben für geeignet hält, die Qualität und Wirtschaftlichkeit des deutschen Films zu verbessern.

Neben der Projektfilmförderung gibt es noch die Referenzfilmförderung. Auf diese haben diejenigen Produzenten Anspruch, die in der Vergangenheit bereits erfolgreiche Filme herstellen konnten. Dabei richtet sich die Höhe der Förderung in erster Linie nach dem Besucheraufkommen und den Festivalerfolgen bzw. Preisen für zuvor hergestellte Filme, für die ein Produzent eine bestimmte Anzahl an Punkten erwerben kann, die sich auf die Höhe der Referenzfilmförderung auswirken. Das bedeutet, je mehr Zuschauer oder je erfolgreicher ein Film auf Festivals, desto höher die Förderung für ein nachfolgendes Projekt.

Die FFA fördert aber nicht nur die Herstellung der Filme. Auch Drehbuchautoren können für die Erstellung eines erfolgversprechenden Drehbuchs Förderhilfen erhalten.

Daneben wird auch die Auswertung eines Films im Kino und im Online-/DVD-Bereich gefördert. Dazu zählt auch die Digitalisierung von alten Filmen, die sonst nur analog auf Filmrollen oder Videokassetten vorhanden sind.

Nicht zuletzt können auch Kinobetreiber für die Modernisierung ihres Kinos – beispielsweise für eine neue Bestuhlung oder die Erneuerung der Leinwand – Förderhilfen erhalten.

Die umfangreichen allgemeinen Fördervoraussetzungen finden sich im Filmförderungsgesetz (FFG). Dazu kommen in den entsprechenden Kapiteln des FFG geregelte besondere Fördervoraussetzungen in den jeweiligen Förderbereichen.

Zum Nachweis der Fördervoraussetzungen stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf Antrag des Produzenten eine Bescheinigung oder eine vorläufige Projektbeschreibung über das Vorliegen der allgemeinen Fördervoraussetzungen nach §§ 41 ff. FFG aus, die bei Antragstellung vorgelegt wird.

Freigabevermerk

26.02.2018 Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

Bitte beachten Sie die für Ihr Anliegen genannte:
"zuständige Stelle"

- Ämter in der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro

Anschrift

Stadt Weinheim
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Tel.: 115
Fax: 06201 / 82 - 268
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außer Mi.
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Do. 14.00 - 18.00 Uhr

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