Wir sind für unsere Bürgerinnen und Bürger da

Die Stadtverwaltung Weinheim begleitet ihre Bürgerinnen und Bürger in allen Lebenslagen. Wichtige Anlaufstellen sind die Ämter im Rathaus/Schloss und in den Büroetagen der Weinheim Galerie. Die wichtigsten Tätigkeiten können im Bürgerbüro ausgeführt werden. Zu den angegebenen Öffnungszeiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung elektronisch, telefonisch und natürlich auch persönlich für Auskünfte zur Verfügung.

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Beratung während der Übergabe

Die Auswahl von geeigneten Nachfolgerinnen oder Nachfolgern ist nicht einfach und neben der Festlegung des Kaufpreises das häufigste Problem vor und in der Übergangsphase.

Für eine dauerhaft erfolgreiche Unternehmensübergabe sind zwei Voraussetzungen besonders wichtig:

  • Ihr Betrieb muss auch nach der Übergabe wirtschaftlich rentabel und wettbewerbsfähig bleiben. Zu hohe Kaufpreisvereinbarungen oder überzogene wiederkehrende Lasten können die Existenz eines Unternehmens gefährden. Für eine bevorstehende Übergabe können auch einmalige oder kontinuierliche Investitionen notwendig sein.
  • Klären Sie innerhalb Ihrer Familie die anstehende Übergabe ab. In allen Fällen (Nachfolge in der Familie oder von außen) benötigen Sie eine richtige testamentarische beziehungsweise erbvertragliche Ausgestaltung. Ohne solche Vereinbarungen droht dem Unternehmen möglicherweise nach Ihrem Ableben eine existenzgefährdende Zerstückelung.

Tipp: Für eine Unternehmensübertragung unter Lebenden sollten Sie einen Übergabevertrag mit rechtlicher Hilfe aufsetzen. So können mögliche Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche sogenannter "weichender Erbinnen und Erben" keinen oder nur geringen Einfluss auf Ihr Unternehmen nehmen.

Lassen Sie sich daher als Übergeber oder Übergeberin vor allem in den genannten Punkten von fachlich kompetenten Expertinnen und Experten beraten. Für die meisten Themen stehen Ihnen für konkrete Fragestellungen spezialisierte Beraterinnen und Berater und Institutionen zur Verfügung, die Sie vor und während des Übergangsprozesses begleiten, z.B.

  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
  • Notariate
  • Steuerberaterinnen und Steuerberater
  • Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer
  • Unternehmensberatungen oder Seniorberaterinnen und Seniorberater
  • Fachverbände, Kammern, Beratungsnetzwerke, Wirtschaftsförderungsgesellschaften, Banken

Eine optimale Beratung sollte interdisziplinär erfolgen und unterschiedliche Beraterinnen und Berater einbeziehen. Betriebswirtschaftliche Beraterinnen und Berater sind als Ergänzung zur Beratung in Rechts- und Steuerfragen besonders geeignet, eine ganzheitliche Analyse der Unternehmenssituation vorzunehmen und entsprechende Schritte einzuleiten.

Wählen Sie fachlich kompetente Beraterinnen und Berater, die Ihnen auch komplizierte Sachverhalte verständlich erklären können.

Tipp: Für betriebswirtschaftliche Beratungen können Sie möglicherweise eine Förderung durch öffentliche Mittel erhalten.

Hinweis: In vielen Regionen Baden-Württembergs sind Moderatorinnen und Moderatoren tätig. Sie begleiten eine Betriebsübergabe in allen Phasen. Ihre Aufgabe ist es, potenzielle Übergeberinnen oder Übergeber zu finden, für das Thema zu sensibilisieren und bei der Suche nach passenden Nachfolgerinnen oder Nachfolgern zu unterstützen.

Vertiefende Informationen

In vielen Regionen Baden-Württembergs sind Moderatorinnen und Moderatoren tätig. Sie begleiten eine Betriebsübergabe in allen Phasen. Ihre Aufgabe ist es, potenzielle Übergeberinnen oder Übergeber zu finden, für das Thema zu sensibilisieren und bei der Suche nach passenden Nachfolgerinnen oder Nachfolgern zu unterstützen.

Freigabevermerk

09.05.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Bitte beachten Sie die für Ihr Anliegen genannte:
"zuständige Stelle"

- Ämter in der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro

Anschrift

Stadt Weinheim
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Tel.: 115
Fax: 06201 / 82 - 268
e-mail

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Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
außer Mi.
08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit.

Tel. Erreichbarkeit:
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr