Wir sind für unsere Bürgerinnen und Bürger da

Die Stadtverwaltung Weinheim begleitet ihre Bürgerinnen und Bürger in allen Lebenslagen. Wichtige Anlaufstellen sind die Ämter im Rathaus/Schloss und in den Büroetagen der Weinheim Galerie. Die wichtigsten Tätigkeiten können im Bürgerbüro ausgeführt werden. Zu den angegebenen Öffnungszeiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung elektronisch, telefonisch und natürlich auch persönlich für Auskünfte zur Verfügung.

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Arbeit im Ruhestand

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten. Dies ist ausschließlich dann möglich, wenn sich Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite einig sind. Allerdings gibt es Tarifverträge und Berufsgruppen, denen diese Option nicht offensteht.

Die Beschäftigung nach Vollendung der Regelaltersgrenze muss nicht im vollen Umfang erfolgen. Viele ältere Arbeitnehmende möchten gerne weniger als 40 Stunden pro Woche arbeiten.

Weiterbeschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber

Wenn Sie darüber nachdenken, auch im Rentenalter weiterzuarbeiten, wenden Sie sich zuerst an Ihren Arbeitgeber. Es bieten sich Ihnen zwei Möglichkeiten:

  • Sie können sich die Rente voll auszahlen lassen und nebenher arbeiten oder
  • Sie verzichten vorerst auf die Rente. Dann steigt der Rentenanspruch um monatlich 0,5 Prozent.

Sie können auch vor Erreichen der Regelarbeitszeit mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass sie befristet weiterarbeiten. Dies ist gegebenenfalls auch mehrfach möglich.

Weiterbeschäftigung im Rahmen von Minijobs

Auf dem privaten Arbeitsmarkt können Seniorinnen und Senioren im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung tätig sein, beispielsweise als Haushaltshilfe, als Hilfe bei der Gartenarbeit, zur Betreuung von Kindern oder als Unterstützung in der Pflege von Angehörigen. Auch kleinere Unternehmen, insbesondere Handwerksbetriebe oder Geschäfte, sind an geringfügig Beschäftigten interessiert.

Achten Sie darauf, dass Sie durch Ihren Arbeitgeber als geringfügig beschäftigt bei der Minijobzentrale angemeldet werden. Die Minijobzentrale zieht von Ihrem Arbeitgeber die Lohnnebenkosten ein und sorgt dafür, dass Sie während Ihrer Tätigkeit versichert sind.

Selbständige Arbeit oder auf Honorarbasis

Wenn Sie eine Dienstleistung gegen Honorar erbringen, dann sind Sie selbständig tätig. Diese Möglichkeit steht Ihnen auch im Ruhestand offen. Beachten Sie dabei, dass Sie

  • Ihr Einkommen aus selbständiger Arbeit versteuern und
  • möglicherweise ein Gewerbe anmelden müssen.

Lassen Sie sich durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater beziehungsweise eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beraten..

Hinweis: Bei einer vorzeitigen Altersrente müssen seit dem 01.01.2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr beachtet werden. Bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit müssen Sie seit dem 01.01.2023 die Hinzuverdienstgrenzen weiterhin beachten. Wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger. Er berät Sie gern.

Bitte beachten Sie die für Ihr Anliegen genannte:
"zuständige Stelle"

- Ämter in der Stadtverwaltung
- Bürgerbüro

Anschrift

Stadt Weinheim
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Tel.: 115
Fax: 06201 / 82 - 268
e-mail

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Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
außer Mi.
08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit.

Tel. Erreichbarkeit:
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr