Wahlen / Abstimmungen

Oberbürgermeisterwahl am 03. Mai 2026

Mögliche Stichwahl am 17. Mai 2026

Wer ist wahlberechtigt?

Nach § 14 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) sind Bürger im Rahmen der Gesetze zu den Gemeindewahlen wahlberechtigt. Das Wahlrecht zu den Gemeindewahlen ist also Ausfluss des Bürgerrechts in der Gemeinde.
Bürger der Gemeinde ist nach § 12 Abs. 1 GemO,
- wer Deutscher im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes ist oder
- die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürger),
- wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und
- seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt;
- wer das Bürgerrecht in einer Gemeinde durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung verloren hat und vor Ablauf von drei Jahren seot dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuzieht oder dort seine Hauptwohnung begründet, ist mit der Rückkehr Bürger. 

Informationen und Ergebnisse vorangegangener Wahlen

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Europawahl

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Landtagswahl

Oberbürgermeisterwahl

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Volksabstimmung 2011

Bürgerentscheid 2024

Bürgerentscheid 2013

Volksbegehren Artenschutz - "Rettet die Bienen" 2019

Anschrift

Stadt Weinheim
Wahlamt
Dürrestraße 2
69469 Weinheim

Tel.: 06201 / 82 - 358
Tel.: 06201 / 82 - 561
Fax: 06201 / 82 - 508
e-mail

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Weinheim Galerie
Eingang Bürgerbüro
3. OG
Anmeldung Zimmer 307

Anfahrtsplan (511 KB)

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.
außer Mi.
08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit. Sie erreichen uns telefonisch während der Kernarbeitszeit:

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