Wahlen / Abstimmungen
Oberbürgermeisterwahl am 03. Mai 2026
Mögliche Stichwahl am 17. Mai 2026
Wer ist wahlberechtigt?
Nach § 14 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) sind Bürger im Rahmen der Gesetze zu den Gemeindewahlen wahlberechtigt. Das Wahlrecht zu den Gemeindewahlen ist also Ausfluss des Bürgerrechts in der Gemeinde.
Bürger der Gemeinde ist nach § 12 Abs. 1 GemO,
- wer Deutscher im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes ist oder
- die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürger),
- wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und
- seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt;
- wer das Bürgerrecht in einer Gemeinde durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung verloren hat und vor Ablauf von drei Jahren seot dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuzieht oder dort seine Hauptwohnung begründet, ist mit der Rückkehr Bürger.