Feuerwehr und Katastrophenschutz
Beschreibung
Der Aufgabenbereich Feuerwehr- und Katastrophenschutz ist beim Dezernat II der Stadtverwaltung Weinheim angegliedert und teilt sich in die Aufgabenschwerpunkte:
a) Feuerwehrwesen,
b) Katastrophenschutz und
c) vorbeugender Brandschutz.
Die organisatorische Oberleitung des Feuerwehrwesens erfolgt nach dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg durch den jeweiligen Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister einer Gemeinde. Unter dem Begriff Feuerwehr verbergen sich alle Tätigkeitsfelder die damit zu erfüllen sind. Die Freiwillige Feuerwehr Weinheim mit ihren 6 Abteilungsfeuerwehren und 330 aktiven Feuerwehrangehörigen, der Jugendfeuer-wehr und der Altersabteilung sind unter Führung eines Kommandanten zusammengeschlossen. Die Rechten und Pflichten der Feuerwehr regelt das Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg, für die Weinheimer Feuerwehr hat der Gemeinderat der Stadt Weinheim eine Feuerwehrsatzung erlassen.
Die zweite Säule beinhaltet den Katastrophenschutz der Stadt Weinheim. Aufgabenschwerpunkt ist hierbei die Koordination der Katastrophenschutzeinheiten (Deutsches Rotes Kreuz, Deutsche Lebensrettungs-gesellschaft, Freiwillige Feuerwehr) innerhalb des Stadtgebietes der Großen Kreisstadt Weinheim. Organisatorische und präventive Aufgaben im Katastrophenfalle sowie die Erstellung von Risikoanalysen und Gefährdungsanalysen und die Fortschreibung der Katastropheneinsatzpläne für die Stadt Weinheim sind die wesentlichen Arbeitsinhalte.
Beim vorbeugenden Brandschutz werden Aufgaben nach gesetzlichen Vorgaben der Landesbauordnung Baden-Württemberg sowie den einschlägigen Rechtsvorschriften wahrgenommen. Hauptarbeitsgebiet sind brandschutztechnische Stellungnahmen bei Bauvorhaben sowie die Durchführung von Brandverhütungs-schauen in Betrieben, gewerblichen Einrichtungen und Behörden.