Erschließungsbeitrag

Die Stadt Weinheim erhebt zur Refinanzierung ihrer Erschließungsanlagen, wie z.B. Anbaustraßen und Wohnwege, Erschließungsbeiträge auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (153 KB) (Erschließungsbeitragssatzung).

Anschrift

Stadt Weinheim
Amt für Klimaschutz,
Grünflächen und
technische Verwaltung
Obertorstraße 9
69469 Weinheim

Tel.: 06201 / 82 - 297
Fax: 06201 / 82 - 364
e-mail

Hier finden Sie uns:
Rathaus Schloss
Eingang D, 2. OG
Zimmer 328

Anfahrtsplan (511 KB)

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.  08.00 - 12.00 Uhr
außer Mi.  
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit. Sie erreichen uns telefonisch während der Kernarbeitszeit:

Mo. - Fr. 08.30 - 11.30 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr
Do. 14.30 - 18.00 Uhr