Sepp-Herberger-Stadion
Das Stadion wird in erster Linie den Weinheimer Schulen und
sporttreibenden Vereinen und nachrangig sonstigen sporttreibenden Organisationen zur zweckentsprechenden Nutzung über
lassen.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Das Stadion wird in erster Linie den Weinheimer Schulen und
sporttreibenden Vereinen und nachrangig sonstigen sporttreibenden Organisationen zur zweckentsprechenden Nutzung über
lassen.
Verfahrensablauf
Das Stadion wird in erster Linie den Weinheimer Schulen und
sporttreibenden Vereinen und nachrangig sonstigen sporttreibenden Organisationen zur zweckentsprechenden Nutzung über
lassen.
Erforderliche Unterlagen
Das Stadion wird in erster Linie den Weinheimer Schulen und
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lassen.