In einer Gestaltungssatzung werden gestalterische Anforderungen an bauliche Anlagen formuliert. Eine solche Satzung kann Aussagen darüber treffen, wie z.B. Werbeanlagen, Dächer, Fassaden oder auch einzelne Bauteile gestaltet werden dürfen. Ziel ist u.a. die Verbesserung der Gestaltqualität.