Rechtskräftige Erhaltungssatzungen
Auf dieser Seite finden Sie die rechtskräftigen Erhaltungssatzungen der Stadt Weinheim. Die aufgelisteten Erhaltungssatzungen können zu den jeweiligen Öffnungszeiten beim Amt für Baurecht und Denkmalschutz eingesehen werden.
In den Geltungsbereichen der nachfolgend aufgeführten Erhaltungssatzungen bedürfen die Errichtung, der Rückbau, die Änderung sowie die Nutzungsänderung baulicher Anlagen einer Genehmigung. Der Antrag auf Genehmigung kann hier (122 KB) abgerufen werden.