In einer Gestaltungssatzung werden gestalterische Anforderungen an bauliche Anlagen formuliert. Eine solche Satzung kann Aussagen darüber treffen, wie z.B. Werbeanlagen, Dächer, Fassaden oder auch einzelne Bauteile gestaltet werden dürfen. Ziel ist u.a. die Verbesserung der Gestaltqualität.

Gestaltungssatzungen

Allgemeine Informationen über Gestaltungssatzungen

In diesem Erklärvideo machen wir kurz und einfach verständlich, wozu es diese Satzungen gibt und was sie beinhalten.

Aktuelle Aufstellungsverfahren

Im Rahmen der Landesbauordnung Baden-Württemberg können Gemeinden für bestimmte Teile des Gemeindegebiets u.a. zur Durchführung baugestalterischer Absichten örtliche Bauvorschriften erlassen. Im Zuge des Aufstellungsverfahrens werden stets die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange beteiligt. ...mehr

Rechtskräftige Gestaltungssatzungen