Kinderkrippen
In die Kinderkrippen können Kinder im Alter bis 3 Jahren aufgenommen werden.
Träger der Kinderkrippen sind die Stadt Weinheim, Kirchen sowie freie Träger. In der Trägerkonzeption (146 KB) der Stadt Weinheim finden Sie Vorgaben für die pädagogische Arbeit für alle kommunalen Kindertageseinrichtungen.
Mögliche Hilfestellung bei der Auswahl der geeigneten Kinderkrippe für Ihr Kind bieten Ihnen auch die persönlichen Auswahlkriterien (11 KB).
Die Bedarfsplanung (2,1 MB) der Stadt Weinheim gibt Ihnen einen Überblick über die Kindertageseinrichtungen in Weinheim in den Kindergartenjahren 2024/2025 Sie erlaubt darüber hinaus eine Ausblick auf die folgenden Kindergartenjahre.
Informationen zum Vormerkverfahren für einen Kinderbetreuungsplatz in Weinheim finden Sie hier.
Die städtischen Kinderkrippengebühren entnehmen Sie bitte unserer Benutzungs-und Gebührensatzung 2024/2025 (140 KB)
Ordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen mit Anlagen
Die Kindergartenordnung legt die Rahmenbedingungen für den Besuch der Kinder in den städtischen Kindertageseinrichtungen fest und dienst der Information über die wichtigsten Regelungen zwischen der Stadt Weinheim als Träger und den Eltern:
Kindergartenordnung (592 KB)
Nachstehend finden Sie folgende Formulare als PDF-Datei zum herunterladen: