Kindertagespflege

Kindertagespflege Weinheim
sitzendes Kind spielt.

Was ist Kindertagespflege?

Was ist Kindertagespflege?

Kindertagespflege ist eine gesetzlich geregelte familiäre Form der Kinderbetreuung, bei der die Eltern eine Person aussuchen, die ihr Kind betreut und direkt mit dieser verbindliche Absprachen über die Gestaltung der Betreuung etc. treffen können.
Sie ist gleichrangig zu institutionellen Betreuungsformen, wie z.B. Kinderkrippe oder Kindertagesstätte. Eine Tagesmutter oder ein Tagesvater darf bis zu fünf fremde Kinder gleichzeitig betreuen. In Kindertagespflege werden Kinder von 0 bis 14 Jahren von Tagesmüttern oder -vätern betreut.
Die Betreuung findet vorwiegend im Haushalt der Tagespflegeperson statt, kann jedoch auch im elterlichen Haushalt oder anderen geeigneten Räumlichkeiten erfolgen (Grundlagen zur gesetzlichen Regelung finden sich in § 23 SGB VIII).

Welche Vorteile bietet Kindertagespflege?

Welche Vorteile bietet Kindertagespflege?

Tagesmütter und -väter können individuelle Bedürfnisse von Kindern und Eltern besonders berücksichtigen. Sie sind häufig in der Lage, eine größere zeitliche Flexibilität als Tageseinrichtungen anzubieten. Vorwiegend für Kinder unter drei Jahren oder für Kinder, die viele Stunden am Tag betreut werden müssen, kann die Betreuung durch eine konstante Bezugsperson gegebenenfalls in einer kleinen überschaubaren Kindergruppe oder einem familiären Umfeld von Vorteil sein.

Wer darf Kindertagespflege anbieten?

Wer darf Kindertagespflege anbieten?

Eltern benötigen Sicherheit, dass die Tagespflegepersonen geeignet sind, Kinder zu betreuen. Daher sind Tagespflegepersonen, die ein oder mehrere Kinder außerhalb des Haushaltes der Eltern (bzw. der Personensorgeberechtigten) länger als drei Monate gegen Entgelt betreuen wollen, verpflichtet, eine Erlaubnis zur Kindertagespflege beim Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises zu beantragen und einzuholen. Die Erlaubnis ist befristet auf fünf Jahre; maximal können von einer Tagespflegeperson fünf Kinder gleichzeitig bei höchstens acht Betreuungsverhältnissen betreut werden.

Tagespflegepersonen müssen sich durch ihre Persönlichkeit, ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, genaue Kenntnisse in der Kindertagespflege und Kooperationsbereitschaft auszeichnen.

Soll die Betreuung außerhalb des Elternhauses der Kinder stattfinden, muss die Tagespflegestelle außerdem über kindgerecht ausgestattete Räumlichkeiten verfügen.

In Baden-Württemberg können in anderen Räumen mehrere Tagespflegepersonen bis zu zwölf Kinder, jedoch höchstens neun Kinder gleichzeitig betreuen (Tagespflege in anderen Räumen).
Ab dem achten Kind muss eine Tagespflegeperson Fachkraft mit pädagogischer Ausbildung im Sinne des Kindertagesbetreuungsgesetzes sein. Die Betreuung in anderen Räumen muss außerhalb oder getrennt vom Familienhaushalt der Tagespflegeperson stattfinden und fordert eine Sonderqualifikation der Tagespflegeperson von 40 Qualifizierungsstunden zusätzlich. Eine Betriebserlaubnis wird nicht benötigt.

Alle Tagespflegepersonen, die vom Jugendamt vermittelt werden, haben dort ein erweitertes polizeiliches Führungs- und ein ärztliches Gesundheitszeugnis vorgelegt, einen Qualifizierungskurs (160 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten) besucht oder anderweitig eine Qualifikation erworben. Das Jugendamt entscheidet nach entsprechender Prüfung über die Erteilung der Pflegeerlaubnis und erteilt diese auch.

Bereits nach 30 abgeleisteten Unterrichtseinheiten kann eine vorläufige Tagespflegeerlaubnis erteilt werden; die restlichen Unterrichtseinheiten können praxisbegleitend absolviert werden.

Kinder, die von Tagesmüttern oder -vätern mit Pflegeerlaubnis betreut werden, sind -einem Kindergartenkind gleichgestellt- unfallversichert.

Auch wenn die Tagespflegepersonen eine Erlaubnis durch das Jugendamt erteilt bekommen haben, sollten die Eltern abwägen und entscheiden, welche Tagespflegestelle zu ihrem Kind passt.
Hier gilt es zu fragen:

  • Ist uns die Tagespflegeperson sympathisch, können wir Vertrauen zu der Tagesmutter oder dem Tagesvater aufbauen, sagt uns die Atmosphäre in der Tagespflege zu?
  • Entspricht die geplante Eingewöhnungsphase und der Erziehungsstil unseren Vorstellungen?
  • Wie wird der Tagesablauf gestaltet und gibt es ein pädagogisches Konzept?
  • Wie sind die Regelungen bei Urlaub, Krankheit und Kündigung?

Weitere Informationen erhalten Sie beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis,
Telefon 06221 / 522 - 15 20

Die Entscheidung für die geeignete Tagespflegestelle bleibt letztendlich den Eltern vorbehalten, da sie ihr Kind am besten kennen und wissen, was es braucht.

Wie wird Kindertagespflege finanziert

Wie wird Kindertagespflege finanziert und wie erhält man einen öffentlichen Zuschuss?

Kindertagespflege kann privat oder öffentlich finanziert werden.
Bei der privat finanzierten Form vereinbaren die Eltern mit den Tagespflegepersonen die Höhe der Betreuungskosten, den Betreuungsumfang und die -inhalte.
Die öffentliche Förderung der Kindertagespflege nach § 23 Kinder- u. Jugendhilfegesetz (SGB VIII)  ist beim Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises zu beantragen.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie entweder telefonisch unter der Telefonnummer 06221 / 522 - 15 20 oder auf der Homepage des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis.
Antragsformulare sind auch beim Bürgerbüro der Stadt Weinheim erhältlich und können zur Weiterleitung an das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises an das Bürgerbüro zurückgegeben werden.

Förderung der Kindertagespflege

Förderung der Kindertagespflege durch die Stadt Weinheim

Um Eltern zu ermöglichen, Beruf und Familie zu vereinbaren und gleichzeitig Kinder möglichst früh angemessen zu fördern, will die Stadt Weinheim zusätzlich zu den vorhandenen Kindertageseinrichtungen das Angebot an Kindertagespflegeplätzen ausbauen.
Um dies zu realisieren, hat die Stadt Weinheim ein Konzept entwickelt und fördert als freiwillige kommunale Leistung Kindertagespflege zusätzlich durch finanzielle Zuschüsse an Tagespflegepersonen.
Ab 01.01.2013 erhalten Tagespflegepersonen unabhängig vom Alter des betreuten Kindes ab einer Betreuungsdauer von mindestens fünf Wochenstunden einen Zuschuss in Höhe von 1,50 € pro Betreuungsstunde. Der Zuschuss wird auch für die Eingewöhnungszeit über einen maximalen Zeitraum von vier Wochen gewährt, sofern das Betreuungsverhältnis im Anschluss fortgesetzt wird. Die Betreuung in der Eingewöhnung darf pro Woche nicht höher sein als die anschließende Anzahl der regulären Betreuungsstunden.

Voraussetzungen für eine Bezuschussung

  • Hauptwohnsitz des Tagespflegekindes und Betreuungsort der Tagespflege befinden sich in Weinheim
  • Die Tagespflegeperson verfügt über eine Qualifizierung als Tagesmutter/Tagesvater und eine gültige Tagespflegeerlaubnis des Jugendamtes, die nicht auf die Person des/der betreuten Kindes/Kinder beschränkt ist
  • Die Tagespflege ist aus folgenden Gründen erforderlich:
    - Erwerbstätigkeit der Eltern
    - Erwerbssuche
    - Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme (Aus-, Fort-, Weiterbildung)
    - Schul- oder Hochschulausbildung
    - Teilnahme an einer Eingliederungsmaßnahme nach SGB II
    - Sonstige wichtige zu erläuternde Gründe
  • Bei erzieherischen Hilfen des Jugendamtes in Tagesgruppen gem. § 32 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und vergleichbaren Leistungen erfolgt keine Bezuschussung

Verfahrensablauf

Verfahrensablauf

Die Tagespflegeperson muss einen Antrag auf Förderung für jedes betreute Kind bei der Stadt Weinheim - Amt für Soziales, Jugend, Familie und Senioren - stellen: Antragsformular (150 KB)
Ein Zuschuss wird ab dem Datum der Antragstellung gewährt .
Er kann rückwirkend ab dem ersten Tag des Vormonats bewilligt werden.

Weitere Auskünfte zur Weinheimer Förderung der Kindertagespflege:

Kontakte:                                                             Hier finden Sie uns:   
                                                                     
Amt für Bildung und Sport                               Anfahrtsskizze (511 KB)
Abteilung frühkindliche Bildung                     Weinheim Galerie (Eingang Bürgerbüro)
Dürrestraße 2
69469 Weinheim
                                    
Frau Knapp
e-mailj.knapp@weinheim.de                             2. OG, Zi. 235
Telefon 06201 / 82 - 472
Telefax 06201 / 82 - 505

Frau Schwabach                                                   2. OG, Zi. 235
e-mail::m.schwabach@weinheim.de
Telefon 06201 / 82 - 872
Telefax 06201 / 82 - 505

Für Informationen zur Kindertagespflege und/oder bei Interesse an einer Tätigkeit als Tagesmutter bzw. -vater steht das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis , Telefon 06221 / 522 - 15 20, zur Verfügung:


Formulare und Onlinedienste

Tagespflegestellen

Tagespflegestellen in Weinheim (Kernstadt und Ortsteile)

Das Amt für Soziales, Jugend, Familie und Senioren der Stadt Weinheim führt eine Datenbank mit Weinheimer Tagespflegepersonen zur. Eltern, die eine Tagespflegestelle für ihr Kind suchen, können sich direkt mit der Tagespflegestelle telefonisch in Verbindung setzen und bei gegenseitigem Interesse einen Termin im Haushalt der Tagespflegeperson vereinbaren.

Folgende Tagespflegepersonen haben ihre Zustimmung zur Veröffentlichung gegeben:

Innenstadt
Einrichtung Alter von bis Öffnungszeiten
Fünfstück Heike
(Innenstadt)

Telefon 0176 / 81 49 67 91

e-mail
Kinder im Alter
ab 1 bis 3 Jahre
Montag - Freitag
07.00 Uhr - 16.00 Uhr

sowie nach Absprache
Hose Stefanie

Kindertagespflege "Waldwichtelstube"
(Innenstadt)

Telefon 0151 / 56 42 82 65

e-mail
Kinder im Alter
ab 1 bis 3 Jahre
Montag - Donnerstag
07.30 Uhr - 14.30 Uhr
Katzer Lucia
(Innenstadt)

Telefon 06201 / 18 28 41

e-mail
Kinder im Alter
ab 1 bis 3 Jahre
Montag - Donnerstag
07.30 Uhr - 14.30 Uhr

ggfs. abweichende Zeiten
nach Absprache
Seidel Susanne / Benkner Dana Diandra / Weiss Markus

Kindertagespflege "Kids at Sue"
(Innenstadt)

Telefon 06201 / 8 78 45 01 oder
0171 / 3 65 68 66

e-mail
Kinder im Alter
bis 3 Jahre
"Morning Kids"
(5 x wöchentlich)
Montag - Freitag
07.00 Uhr - 13.00 Uhr

"Day Kids"
(3 - 5 x wöchentlich)
Montag - Freitag
08.00 Uhr - 17.00 Uhr
Aydogdu Özlem / Hack Adriana


Kindertagespflege "Zwergentreff"
(Innenstadt)

Telefon 06201 / 2 62 72 81 oder
0176 / 31 39 88 41

e-mail
Kinder im Alter
bis 6 Jahre
Täglich (werktags)
nach Absprache

ggfs. am Wochenende
nach Vereinbarung
Lützelsachsen
Einrichtung
Alter von bis

Öffnungszeiten:
Döringer Yvonne
Stapf Claudia
(bei Beetz)
(Lützelsachsen)

Telefon 06201 / 2 56 33 51

e-mail
e-mail
Kinder im Alter
bis 3 Jahre
Täglich (werktags)
ca. 07.00 Uhr - ca. 15.30 Uhr
sowie in Absprache
Foshag Andrea
Kindertagespflege "Frau Holle"
(Lützelsachsen)

Telefon 06201 / 3 89 05 93

e-mail
Kinder im Alter
ab 3 Mon. bis
3 Jahre
(Kindergruppe maximal 4 Kinder)
Montag - Donnerstag
07.30 Uhr - 13.00 Uhr

Zschommler Serlina
Kindertagespflege "Sonneninsel"

(Lützelsachsen)

Telefon 06201 / 50 11 72

e-mail
Kinder im Alter
bis 3 Jahre
Täglich (werktags)
07.30 Uhr - 17.30 Uhr
Nordstadt
Einrichtung
Alter von bis

Öffnungszeiten:
Kindertagespflege "Kuschel Oase"
Frau Beutel / Frau Delvenne
(Nordstadt)

Telefon 0151 / 41 21 95 64 oder
0176  / 60 83 10 98

e-mail
e-mail
Kinder im Alter
ab 3 Mon. bis
3 Jahre
Täglich (werktags)
08.00 Uhr - 15.00 Uhr
Loos Esther-Maria
(Nordstadt)

Telefon 0152 / 31730305

e-mail
Kinder im Alter
bis 3 Jahre
Montag - Donnerstag
07.45 Uhr - 13.45 Uhr

ggfs. abweichende Zeiten
nach Absprache
Yeter Ayse
Kindertagespflege "Wonneproppen"
(Nordstadt)

Telefon 0176 / 34 94 74 51

e-mail
Kinder im Alter
bis 3 Jahre
Montag - Freitag
08.00 Uhr - 14.00 Uhr

ggfs. abweichende Zeiten
nach Absprache
Oberflockenbach
Einrichtung Alter von bis
Öffnungszeiten:
Gudath Sabine
Kindertagespflege "Flocke-Kids"
(Oberflockenbach)

Telefon 06201 / 8 72 24 68

e-mail
Kinder im Alter
ab 3 Mon. bis
3 Jahre
Täglich (werktags)
08.00 Uhr - 15.00 Uhr

ggfs. abweichende Zeiten
nach Absprache
Mangold Julia
Kiefer Katharina
Kindertagespflege "Haus der kleinen Wunder"
(Oberflockenbach)

Telefon 0176 / 59020912

e-mail
Kinder im Alter
ab 1 bis 3 Jahre
(flexibel)
Täglich (werktags)
06.30 Uhr - 15.00 Uhr

ggfs. abweichende Zeiten
nach Absprache
Schollenberger Jozefa
Kindertagespflege "Sonnenkäfer"
(Oberflockenbach)

Telefon 06201 / 8 76 84 42

e-mail
Kinder im Alter
ab 1 bis 3 Jahre
Montag - Freitag
07.00 Uhr - 15.00 Uhr

ggfs. abweichende Zeiten
nach Absprache
Rittenweier
Einrichtung Alter von bis
Öffnungszeiten:
Saygili Rabiye

Kindertagespflege "Fuchsbau"
(Rittenweier)

Telefon 0176 / 70181961

e-mail
Kinder im Alter
ab 1 bis 3 Jahre
Montag  07.30 Uhr - 13.00 Uhr
Di. - Do. 07.30 Uhr - 15.30 Uhr
1. Freitag im Monat
08.00 Uhr - 12.00 Uhr

ggfs. abweichende Zeiten
nach Absprache
Südstadt
Einrichtung Alter von bis Öffnungszeiten:
Porwolik Marian
(Südstadt)

Telefon 06201 / 1 72 89

e-mail
Kinder im Alter
ab 3 Mon. bis
4 Jahre
Täglich (werktags)
07.00 Uhr - 18.00 Uhr
Sulzbach
Einrichtung Alter von bis Öffnungszeiten:
Christern Katja
Kindertagespflege "Kassiopeia"
(Sulzbach-West)

Telefon 06201 / 87 59 11 oder
0157 / 36 60 03 89

e-mail
Kinder im Alter
bis 3 Jahre
(und nach Absprache)
Montag - Freitag
07.30 Uhr - 17.00 Uhr

ggfs. abweichende Zeiten
nach Absprache
Weststadt
Einrichtung Alter von bis Öffnungszeiten:

Bohnenberger Stefanie
Kindertagespflege "Windelflitzer"
(Weststadt)

Telefon 06201 / 4 88 47 96

e-mail
Kinder im Alter
ab 3 Mon. bis
3 Jahre
Täglich (werktags)
07.00 Uhr - 18.00 Uhr
Donauer Mareike
Kindertagespflege "Zwergenland"

Telefon 06201 / 50 14 73

e-mail
Kinder im Alter
ab 1 bis 3 Jahre
Montag - Freitag
07.30 Uhr - 16.00 Uhr

ggfs. abweichende Zeiten
nach Absprache
Kling Karin
Kindertagespflege "Zwergennest"
(Weststadt)

Telefon 06201 / 1 67 23 (AB)

e-mail
Kinder im Alter
bis 3 Jahre
Montag - Donnerstag
08.00 Uhr - 16.00 Uhr

ggfs. abweichende Zeiten
nach Absprache
Nasseri Haleh
(Weststadt)

Telefon 0176 / 30 64 24 53

e-mail
Kinder im Alter
bis 3 Jahre
Montag - Freitag
08.00 Uhr - 16.00 Uhr
ab April 2019
08.00 Uhr - 14.00 Uhr

ggfs. abweichende Zeiten
nach Absprache
Szymanska Krystyna
Kindertagespflege "Regenbogen"
(Weststadt)

Telefon 06201 / 6 90 44 94 oder
0176 / 32 69 77 53

e-mail
Kinder im Alter
ab 3 Mon. bis
3 Jahre
Montag - Donnerstag
07.00 Uhr - 17.00 Uhr

Freitag
07.00 Uhr - 15.00 Uhr
Weidinger Petra
(Weststadt)

Telefon 06201 / 3 89 19 16

e-mail
Kinder im Alter
ab 3 Mon. bis
3 Jahre
Täglich (werktags)
07.30 Uhr - 14.00 Uhr
ggfs. abweichende Zeiten
nach Absprache
Weitz Liza "Wunderland"

(Weststadt)

Telefon 0151 / 29 00 63 13

e-mail
Kinder im Alter
ab 1 bis 3 Jahre
Montag - Freitag
08.00 Uhr - 16.00 Uhr

ggfs. abweichende Zeiten
nach Absprache


Die Betreuungszeiten können von den dargestellten Zeiten abweichen und sind im direkten Kontakt mit den Tagespflegepersonen zu besprechen.

Kontaktadresse für weitere Eintragswünsche: e-mail:bildung@weinheim.de


Weitere Informationen zur Kindertagespflege bzw. zu aktiven Tagespflegepersonen erhalten Sie über die Außenstelle des Jugendamtes Rhein-Neckar-Kreis in Weinheim, Tel. 06221 / 522 - 6110.

Anschrift

Stadt Weinheim
Amt für Bildung und Sport
Dürrestraße 2
Eingang Bürgerbüro, 2. OG

Tel.:  06201 / 82 - 472
Fax:  06201 / 82 - 516
e-mail

Hier finden Sie uns:
Weinheim Galerie,
Eingang Bürgerbüro, 2. OG
Anmeldung Zimmer 235

Anfahrtsplan (511 KB)

Öffnungszeiten:
Mo., Di.,
08.00 - 12.00 Uhr
Mi keine Sprechzeiten
Do 14.00 - 18.00 Uhr
Fr 08.00 - 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit. Sie erreichen uns telefonisch:

Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 16:00 Uhr
Do. 14.00 - 18:00 Uhr