Änderungen des Flächennutzungsplans
Aufgrund zum Teil geänderter städtebaulicher Zielsetzungen in einzelnen Teilbereichen des Stadtgebietes wurde der Flächennutzungsplan seit seinem Inkrafttreten am 30.12.2004 bereits in mehreren förmlichen Änderungsverfahren geändert bzw. in Zusammenhang mit beschleunigten Bebauungsplanverfahren (nach § 13a BauGB) nachträglich berichtigt.