Bebauungsplan Nr. 1/03-21 und örtliche Bauvorschriften für den Bereich "Zwischen der Kinscherf'schen und der Fuchs'schen Mühle"

Bebauungsplan 1/03-21 Zwischen Kinscherf'scher und Fuchs'scher Mühle


Der Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung des Gemeinderats der Stadt Weinheim hat am 07.07.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/03-21 und der örtlichen Bauvorschriften für den Bereich „zwischen der Kinscherf´schen und der Fuchs´schen Mühle“ beschlossen.

Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 0,9 ha und umfasst die Flst. Nrn. 2920 und 2920/1, Gemarkung Weinheim. Zudem sollen die Bestandsbrücke als Grundstückszufahrt sowie die geplante Fußgängerbrücke über die Weschnitz (Flst. Nr. 719) in den Geltungsbereich einbezogen werden.

Begrenzt wird der Geltungsbereich im Westen durch die Birkenauer Talstraße, im Norden durch den auf hessischer Seite gelegenen Teil der Kinscherf´schen Mühle, im Osten durch die Landesgrenze von Baden-Württemberg und Hessen, anschließend Waldfläche und nach Süden hin durch die Fuchs´sche Mühle.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans für den Bereich "zwischen der Kinscherf´schen und der Fuchs´schen Mühle“ verfolgt die Stadt Weinheim das Ziel, die bauplanungsrechtliche Grundlage für die Zulässigkeit eines Wohnmobilstellplatzes zu schaffen.

Verfahrensstand

Der Vorentwurf des Bebauungsplans wurde am 07.07.2021 vom Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung des Gemeinderats der Stadt Weinheim gebilligt. In der Zeit vom 04.10.2022 bis einschließlich 04.11.2022 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren  gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB statt. Derzeit werden die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen ausgewertet.

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