Bebauungsplan Nr. 1/01-22 für den Bereich "Johannisstraße"
Der Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung des Gemeinderats der Stadt Weinheim hat am 29.11.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/01-22 und der örtlichen Bauvorschriften für den Bereich "Johannisstraße" beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufgestellt.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 0,27 ha und wird begrenzt durch die Paulstraße im Norden, die bestehende Wohnbebauung im Osten und Süden sowie die Johannisstraße im Westen. Die Flurstücke 1101/5 und 1099/2 in der Gemarkung Weinheim befinden sich vollständig im Geltungsbereich. Der Geltungsbereich ist in der Übersichtskarte dargestellt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans für den Bereich "Johannisstraße" mit örtlichen Bauvorschriften verfolgt die Stadt Weinheim das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von vier mehrgeschossigen Wohngebäuden zu schaffen.
Verfahrensstand
Der Vorentwurf des Bebauungsplans wurde am 29.11.2023 vom Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung des Gemeinderats der Stadt Weinheim gebilligt. In der Zeit vom 17.06.2025 bis einschließlich 18.07.2025 findet die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB statt.