Bebauungsplan Nr. 4/03-22 für den Bereich "Kohlklinge"
Der Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung des Gemeinderats der Stadt Weinheim hat am 23.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4/03-22 mit örtlichen Bauvorschriften für den Bereich "Kohlklinge" beschlossen. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 0,38 ha und wird begrenzt durch die "Alte Straße" im Nordwesten, im Nordosten durch Wohnbebauung sowie die "Kohlklinge", im Osten, Südosten und Süden durch eine Landwirtschaftsfläche. Im Westen grenzt eine Wohnbaufläche an. Er umfasst einen Teil des Flurstücks Nr. 219, einen Teil des Flurstücks Nr. 220 und einen Teil des Flurstücks Nr. 471 in der Gemarkung Oberflockenbach. Der Geltungsbereich ist auch in der Übersichtskarte dargestellt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans für den Bereich "Kohlklinge" mit örtlichen Bauvorschriften verfolgt die Stadt Weinheim das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von Einfamilien- und Doppelhäusern zu schaffen.
Verfahrensstand
Der Entwurf des Bebauungsplans wurde am 17.04.2024 vom Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung des Gemeinderats der Stadt Weinheim gebilligt. In der Zeit vom 13.08.2024 bis einschließlich 13.09.2024 findet die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB statt.