Bebauungsplan Nr. 1/20-24-b für den Bereich „Sportpark, 2. Änderung"
Der Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung des Gemeinderats der Stadt Weinheim hat am 24.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/20-24-b und der örtlichen Bauvorschriften für den Bereich "Sportpark, 2. Änderung" beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 0,31 ha. Das Flurstück 17727 in der Gemarkung Weinheim befinden sich vollständig im Geltungsbereich, ebenso ein Teil des Flurstücks 10788/75 (Gemarkung Weinheim). Der Geltungsbereich ist in der Übersichtskarte dargestellt.
Mit der Aufstellung zur 2. Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 120 "Sportpark" verfolgt die Stadt Weinheim das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Erweiterungsbau des Hector Sport-Centrums zu schaffen.
Verfahrensstand
Derzeit wird der Vorentwurf des Bebauungsplans erarbeitet. Danach findet die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt.