Bebauungsplan Nr.1/02-19 für den Bereich "Mannheimer Straße/Weststraße/Viernheimer Straße"

Uebersicht Geltungsbereich

Der Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung des Gemeinderats der Stadt Weinheim hat am 30.11.2022 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1/02-19 und der örtlichen Bauvorschriften für den Bereich "Mannheimer Straße/Weststraße/ Viernheimer Straße" beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird wie folgt begrenzt:

Im Osten von einem gemischt genutzten Gebäude im Bereich Bahntrasse/Mannheimer Straße und einem Wohngebäude in der Viernheimer Straße,

Im Norden von der Viernheimer Straße und Wohngebäuden in der Viernheimer Straße,

Im Westen vom städtischen Parkplatz und einem Wohngebäude in der Viernheimer Straße,

Im Süden von der Mannheimer Straße.

Verfahrensstand

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Örtlichen Bauvorschriften wurde am 12.11.2025 vom Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung des Gemeinderats der Stadt Weinheim gebilligt.
In der Zeit vom 02.12.2025 bis einschließlich 09.01.2026 findet die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB statt.

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