Was ist Kindertagespflege?
Was ist Kindertagespflege?
Kindertagespflege ist eine gesetzlich geregelte familiäre Form der Kinderbetreuung, bei der die Eltern eine Person aussuchen, die ihr Kind betreut und direkt mit dieser verbindliche Absprachen über die Gestaltung der Betreuung etc. treffen können.
Sie ist gleichrangig zu institutionellen Betreuungsformen, wie z.B. Kinderkrippe oder Kindertagesstätte. Eine Tagesmutter oder ein Tagesvater darf bis zu fünf fremde Kinder gleichzeitig betreuen. In Kindertagespflege werden Kinder von 0 bis 14 Jahren von Tagesmüttern oder -vätern betreut.
Die Betreuung findet vorwiegend im Haushalt der Tagespflegeperson statt, kann jedoch auch im elterlichen Haushalt oder anderen geeigneten Räumlichkeiten erfolgen (Grundlagen zur gesetzlichen Regelung finden sich in § 23 SGB VIII).
Welche Vorteile bietet Kindertagespflege?
Welche Vorteile bietet Kindertagespflege?
Tagesmütter und -väter können individuelle Bedürfnisse von Kindern und Eltern besonders berücksichtigen. Sie sind häufig in der Lage, eine größere zeitliche Flexibilität als Tageseinrichtungen anzubieten. Vorwiegend für Kinder unter drei Jahren oder für Kinder, die viele Stunden am Tag betreut werden müssen, kann die Betreuung durch eine konstante Bezugsperson gegebenenfalls in einer kleinen überschaubaren Kindergruppe oder einem familiären Umfeld von Vorteil sein.
Wer darf Kindertagespflege anbieten?
Wer darf Kindertagespflege anbieten?
Eltern benötigen Sicherheit, dass die Tagespflegepersonen geeignet sind, Kinder zu betreuen. Daher sind Tagespflegepersonen, die ein oder mehrere Kinder außerhalb des Haushaltes der Eltern (bzw. der Personensorgeberechtigten) länger als drei Monate gegen Entgelt betreuen wollen, verpflichtet, eine Erlaubnis zur Kindertagespflege beim Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises zu beantragen und einzuholen. Die Erlaubnis ist befristet auf fünf Jahre; maximal können von einer Tagespflegeperson fünf Kinder gleichzeitig bei höchstens acht Betreuungsverhältnissen betreut werden.
Tagespflegepersonen müssen sich durch ihre Persönlichkeit, ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, genaue Kenntnisse in der Kindertagespflege und Kooperationsbereitschaft auszeichnen.
Soll die Betreuung außerhalb des Elternhauses der Kinder stattfinden, muss die Tagespflegestelle außerdem über kindgerecht ausgestattete Räumlichkeiten verfügen.
In Baden-Württemberg können in anderen Räumen mehrere Tagespflegepersonen bis zu zwölf Kinder, jedoch höchstens neun Kinder gleichzeitig betreuen (Tagespflege in anderen Räumen).
Ab dem achten Kind muss eine Tagespflegeperson Fachkraft mit pädagogischer Ausbildung im Sinne des Kindertagesbetreuungsgesetzes sein. Die Betreuung in anderen Räumen muss außerhalb oder getrennt vom Familienhaushalt der Tagespflegeperson stattfinden und fordert eine Sonderqualifikation der Tagespflegeperson von 40 Qualifizierungsstunden zusätzlich. Eine Betriebserlaubnis wird nicht benötigt.
Alle Tagespflegepersonen, die vom Jugendamt vermittelt werden, haben dort ein erweitertes polizeiliches Führungs- und ein ärztliches Gesundheitszeugnis vorgelegt, einen Qualifizierungskurs (160 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten) besucht oder anderweitig eine Qualifikation erworben. Das Jugendamt entscheidet nach entsprechender Prüfung über die Erteilung der Pflegeerlaubnis und erteilt diese auch.
Bereits nach 30 abgeleisteten Unterrichtseinheiten kann eine vorläufige Tagespflegeerlaubnis erteilt werden; die restlichen Unterrichtseinheiten können praxisbegleitend absolviert werden.
Kinder, die von Tagesmüttern oder -vätern mit Pflegeerlaubnis betreut werden, sind -einem Kindergartenkind gleichgestellt- unfallversichert.
Auch wenn die Tagespflegepersonen eine Erlaubnis durch das Jugendamt erteilt bekommen haben, sollten die Eltern abwägen und entscheiden, welche Tagespflegestelle zu ihrem Kind passt.
Hier gilt es zu fragen:
- Ist uns die Tagespflegeperson sympathisch, können wir Vertrauen zu der Tagesmutter oder dem Tagesvater aufbauen, sagt uns die Atmosphäre in der Tagespflege zu?
- Entspricht die geplante Eingewöhnungsphase und der Erziehungsstil unseren Vorstellungen?
- Wie wird der Tagesablauf gestaltet und gibt es ein pädagogisches Konzept?
- Wie sind die Regelungen bei Urlaub, Krankheit und Kündigung?
Weitere Informationen erhalten Sie beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis,
Telefon 06221 / 522 - 15 20
Die Entscheidung für die geeignete Tagespflegestelle bleibt letztendlich den Eltern vorbehalten, da sie ihr Kind am besten kennen und wissen, was es braucht.
Wie wird Kindertagespflege finanziert
Wie wird Kindertagespflege finanziert und wie erhält man einen öffentlichen Zuschuss?
Kindertagespflege kann privat oder öffentlich finanziert werden.
Bei der privat finanzierten Form vereinbaren die Eltern mit den Tagespflegepersonen die Höhe der Betreuungskosten, den Betreuungsumfang und die -inhalte.
Die öffentliche Förderung der Kindertagespflege nach § 23 Kinder- u. Jugendhilfegesetz (SGB VIII) ist beim Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises zu beantragen.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie entweder telefonisch unter der Telefonnummer 06221 / 522 - 15 20 oder auf der Homepage des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis.
Antragsformulare sind auch beim Bürgerbüro der Stadt Weinheim erhältlich und können zur Weiterleitung an das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises an das Bürgerbüro zurückgegeben werden.
Förderung der Kindertagespflege
Förderung der Kindertagespflege durch die Stadt Weinheim
Um Eltern zu ermöglichen, Beruf und Familie zu vereinbaren und gleichzeitig Kinder möglichst früh angemessen zu fördern, will die Stadt Weinheim zusätzlich zu den vorhandenen Kindertageseinrichtungen das Angebot an Kindertagespflegeplätzen ausbauen.
Um dies zu realisieren, hat die Stadt Weinheim ein Konzept entwickelt und fördert als freiwillige kommunale Leistung Kindertagespflege zusätzlich durch finanzielle Zuschüsse an Tagespflegepersonen.
Ab 01.01.2013 erhalten Tagespflegepersonen unabhängig vom Alter des betreuten Kindes ab einer Betreuungsdauer von mindestens fünf Wochenstunden einen Zuschuss in Höhe von 1,50 € pro Betreuungsstunde. Der Zuschuss wird auch für die Eingewöhnungszeit über einen maximalen Zeitraum von vier Wochen gewährt, sofern das Betreuungsverhältnis im Anschluss fortgesetzt wird. Die Betreuung in der Eingewöhnung darf pro Woche nicht höher sein als die anschließende Anzahl der regulären Betreuungsstunden.
Voraussetzungen für eine Bezuschussung
- Hauptwohnsitz des Tagespflegekindes und Betreuungsort der Tagespflege befinden sich in Weinheim
- Die Tagespflegeperson verfügt über eine Qualifizierung als Tagesmutter/Tagesvater und eine gültige Tagespflegeerlaubnis des Jugendamtes, die nicht auf die Person des/der betreuten Kindes/Kinder beschränkt ist
- Die Tagespflege ist aus folgenden Gründen erforderlich:
- Erwerbstätigkeit der Eltern
- Erwerbssuche
- Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme (Aus-, Fort-, Weiterbildung)
- Schul- oder Hochschulausbildung
- Teilnahme an einer Eingliederungsmaßnahme nach SGB II
- Sonstige wichtige zu erläuternde Gründe - Bei erzieherischen Hilfen des Jugendamtes in Tagesgruppen gem. § 32 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und vergleichbaren Leistungen erfolgt keine Bezuschussung
Verfahrensablauf
Verfahrensablauf
Die Tagespflegeperson muss einen Antrag auf Förderung für jedes betreute Kind bei der Stadt Weinheim - Amt für Soziales, Jugend, Familie und Senioren - stellen: Antragsformular (150 KB)
Ein Zuschuss wird ab dem Datum der Antragstellung gewährt .
Er kann rückwirkend ab dem ersten Tag des Vormonats bewilligt werden.
Weitere Auskünfte zur Weinheimer Förderung der Kindertagespflege:
Kontakte: Hier finden Sie uns:
Amt für Bildung und Sport Anfahrtsskizze (511 KB)
Abteilung frühkindliche Bildung Weinheim Galerie (Eingang Bürgerbüro)
Dürrestraße 2
69469 Weinheim
Frau Knapp
e-mailj.knapp@weinheim.de 2. OG, Zi. 235
Telefon 06201 / 82 - 472
Telefax 06201 / 82 - 505
Frau Schwabach 2. OG, Zi. 235
e-mail::m.schwabach@weinheim.de
Telefon 06201 / 82 - 872
Telefax 06201 / 82 - 505
Für Informationen zur Kindertagespflege und/oder bei Interesse an einer Tätigkeit als Tagesmutter bzw. -vater steht das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis , Telefon 06221 / 522 - 15 20, zur Verfügung:
Formulare und Onlinedienste
Tagespflegestellen
Tagespflegestellen in Weinheim (Kernstadt und Ortsteile)
Das Amt für Soziales, Jugend, Familie und Senioren der Stadt Weinheim führt eine Datenbank mit Weinheimer Tagespflegepersonen zur. Eltern, die eine Tagespflegestelle für ihr Kind suchen, können sich direkt mit der Tagespflegestelle telefonisch in Verbindung setzen und bei gegenseitigem Interesse einen Termin im Haushalt der Tagespflegeperson vereinbaren.
Folgende Tagespflegepersonen haben ihre Zustimmung zur Veröffentlichung gegeben:
Einrichtung | Alter von bis | Öffnungszeiten |
---|---|---|
Fünfstück Heike (Innenstadt) Telefon 0176 / 81 49 67 91 |
Kinder im Alter ab 1 bis 3 Jahre |
Montag - Freitag 07.00 Uhr - 16.00 Uhr sowie nach Absprache |
Hose Stefanie Kindertagespflege "Waldwichtelstube" (Innenstadt) Telefon 0151 / 56 42 82 65 |
Kinder im Alter ab 1 bis 3 Jahre |
Montag - Donnerstag 07.30 Uhr - 14.30 Uhr |
Katzer Lucia (Innenstadt) Telefon 06201 / 18 28 41 |
Kinder im Alter ab 1 bis 3 Jahre |
Montag - Donnerstag 07.30 Uhr - 14.30 Uhr ggfs. abweichende Zeiten nach Absprache |
Seidel Susanne / Benkner Dana Diandra / Weiss Markus Kindertagespflege "Kids at Sue" (Innenstadt) Telefon 06201 / 8 78 45 01 oder 0171 / 3 65 68 66 |
Kinder im Alter bis 3 Jahre |
"Morning Kids" (5 x wöchentlich) Montag - Freitag 07.00 Uhr - 13.00 Uhr "Day Kids" (3 - 5 x wöchentlich) Montag - Freitag 08.00 Uhr - 17.00 Uhr |
Aydogdu Özlem / Hack Adriana Kindertagespflege "Zwergentreff" (Innenstadt) Telefon 06201 / 2 62 72 81 oder 0176 / 31 39 88 41 |
Kinder im Alter bis 6 Jahre |
Täglich (werktags) nach Absprache ggfs. am Wochenende nach Vereinbarung |
Einrichtung | Alter von bis |
Öffnungszeiten: |
---|---|---|
Döringer Yvonne Stapf Claudia (bei Beetz) (Lützelsachsen) Telefon 06201 / 2 56 33 51 |
Kinder im Alter bis 3 Jahre |
Täglich (werktags) ca. 07.00 Uhr - ca. 15.30 Uhr sowie in Absprache |
Foshag Andrea Kindertagespflege "Frau Holle" (Lützelsachsen) Telefon 06201 / 3 89 05 93 |
Kinder im Alter ab 3 Mon. bis 3 Jahre (Kindergruppe maximal 4 Kinder) |
Montag - Donnerstag 07.30 Uhr - 13.00 Uhr |
Zschommler Serlina Kindertagespflege "Sonneninsel" (Lützelsachsen) Telefon 06201 / 50 11 72 |
Kinder im Alter bis 3 Jahre |
Täglich (werktags) 07.30 Uhr - 17.30 Uhr |
Einrichtung | Alter von bis |
Öffnungszeiten: |
---|---|---|
Kindertagespflege "Kuschel Oase" Frau Beutel / Frau Delvenne (Nordstadt) Telefon 0151 / 41 21 95 64 oder 0176 / 60 83 10 98 |
Kinder im Alter ab 3 Mon. bis 3 Jahre |
Täglich (werktags) 08.00 Uhr - 15.00 Uhr |
Loos Esther-Maria (Nordstadt) Telefon 0152 / 31730305 |
Kinder im Alter bis 3 Jahre |
Montag - Donnerstag 07.45 Uhr - 13.45 Uhr ggfs. abweichende Zeiten nach Absprache |
Yeter Ayse Kindertagespflege "Wonneproppen" (Nordstadt) Telefon 0176 / 34 94 74 51 |
Kinder im Alter bis 3 Jahre |
Montag - Freitag 08.00 Uhr - 14.00 Uhr ggfs. abweichende Zeiten nach Absprache |
Einrichtung | Alter von bis | Öffnungszeiten: |
---|---|---|
Gudath Sabine Kindertagespflege "Flocke-Kids" (Oberflockenbach) Telefon 06201 / 8 72 24 68 |
Kinder im Alter ab 3 Mon. bis 3 Jahre |
Täglich (werktags) 08.00 Uhr - 15.00 Uhr ggfs. abweichende Zeiten nach Absprache |
Mangold Julia Kiefer Katharina Kindertagespflege "Haus der kleinen Wunder" (Oberflockenbach) Telefon 0176 / 59020912 |
Kinder im Alter ab 1 bis 3 Jahre (flexibel) |
Täglich (werktags) 06.30 Uhr - 15.00 Uhr ggfs. abweichende Zeiten nach Absprache |
Schollenberger Jozefa Kindertagespflege "Sonnenkäfer" (Oberflockenbach) Telefon 06201 / 8 76 84 42 |
Kinder im Alter ab 1 bis 3 Jahre |
Montag - Freitag 07.00 Uhr - 15.00 Uhr ggfs. abweichende Zeiten nach Absprache |
Einrichtung | Alter von bis | Öffnungszeiten: |
---|---|---|
Saygili Rabiye Kindertagespflege "Fuchsbau" (Rittenweier) Telefon 0176 / 70181961 |
Kinder im Alter ab 1 bis 3 Jahre |
Montag 07.30 Uhr - 13.00 Uhr Di. - Do. 07.30 Uhr - 15.30 Uhr 1. Freitag im Monat 08.00 Uhr - 12.00 Uhr ggfs. abweichende Zeiten nach Absprache |
Einrichtung | Alter von bis | Öffnungszeiten: |
---|---|---|
Porwolik Marian (Südstadt) Telefon 06201 / 1 72 89 |
Kinder im Alter ab 3 Mon. bis 4 Jahre |
Täglich (werktags) 07.00 Uhr - 18.00 Uhr |
Einrichtung | Alter von bis | Öffnungszeiten: |
---|---|---|
Christern Katja Kindertagespflege "Kassiopeia" (Sulzbach-West) Telefon 06201 / 87 59 11 oder 0157 / 36 60 03 89 |
Kinder im Alter bis 3 Jahre (und nach Absprache) |
Montag - Freitag 07.30 Uhr - 17.00 Uhr ggfs. abweichende Zeiten nach Absprache |
Einrichtung | Alter von bis | Öffnungszeiten: |
---|---|---|
Bohnenberger Stefanie Kindertagespflege "Windelflitzer" (Weststadt) Telefon 06201 / 4 88 47 96 |
Kinder im Alter ab 3 Mon. bis 3 Jahre |
Täglich (werktags) 07.00 Uhr - 18.00 Uhr |
Donauer Mareike Kindertagespflege "Zwergenland" Telefon 06201 / 50 14 73 |
Kinder im Alter ab 1 bis 3 Jahre |
Montag - Freitag 07.30 Uhr - 16.00 Uhr ggfs. abweichende Zeiten nach Absprache |
Kling Karin Kindertagespflege "Zwergennest" (Weststadt) Telefon 06201 / 1 67 23 (AB) |
Kinder im Alter bis 3 Jahre |
Montag - Donnerstag 08.00 Uhr - 16.00 Uhr ggfs. abweichende Zeiten nach Absprache |
Nasseri Haleh (Weststadt) Telefon 0176 / 30 64 24 53 |
Kinder im Alter bis 3 Jahre |
Montag - Freitag 08.00 Uhr - 16.00 Uhr ab April 2019 08.00 Uhr - 14.00 Uhr ggfs. abweichende Zeiten nach Absprache |
Szymanska Krystyna Kindertagespflege "Regenbogen" (Weststadt) Telefon 06201 / 6 90 44 94 oder 0176 / 32 69 77 53 |
Kinder im Alter ab 3 Mon. bis 3 Jahre |
Montag - Donnerstag 07.00 Uhr - 17.00 Uhr Freitag 07.00 Uhr - 15.00 Uhr |
Weidinger Petra (Weststadt) Telefon 06201 / 3 89 19 16 |
Kinder im Alter ab 3 Mon. bis 3 Jahre |
Täglich (werktags) 07.30 Uhr - 14.00 Uhr ggfs. abweichende Zeiten nach Absprache |
Weitz Liza "Wunderland" (Weststadt) Telefon 0151 / 29 00 63 13 |
Kinder im Alter ab 1 bis 3 Jahre |
Montag - Freitag 08.00 Uhr - 16.00 Uhr ggfs. abweichende Zeiten nach Absprache |
Die Betreuungszeiten können von den dargestellten Zeiten abweichen und sind im direkten Kontakt mit den Tagespflegepersonen zu besprechen.
Kontaktadresse für weitere Eintragswünsche: e-mail:bildung@weinheim.de
Weitere Informationen zur Kindertagespflege bzw. zu aktiven Tagespflegepersonen erhalten Sie über die Außenstelle des Jugendamtes Rhein-Neckar-Kreis in Weinheim, Tel. 06221 / 522 - 6110.