Informationspflichten gemäß VOB/A und UVgO

Vorabinformation über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen nach § 20 Abs. 4 VOB/A


Gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A informiert der Auftraggeber fortlaufend über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 € netto.

Es wird darauf hingwiesen, dass diese Angaben rein informativ bereitgestellt werden, ein Anspruch auf Beteiligung kann nicht abgeleitet werden. Die Auswahl der Firmen liegt im freien Ermessen der Stadtverwaltung Weinheim.


Information über erteilte Aufträge nach VOB/A und UVgO


Gemäß § 20 Absatz 3 VOB/A (Bauleistungen) hat der Auftraggeber bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € netto über die Zuschlagserteilung zu informieren. Ebenfalls informiert er über vergebene Aufträge aus Freihändigen Vergaben deren Auftragswert 15.000 € netto übersteigt.
Diese Informationen werden 6 Monate vorgehalten.

Gemäß § 30 Abs. 1 UVgO (Liefer- und Dienstleistungen) informiert der Auftraggeber über jeden vergebenen Auftrag über 25.000 € netto nach einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb.
Diese Informationen werden 3 Monate vorgehalten.


Anschrift

Stadt Weinheim
Amt für Klimaschutz, Grünflächen und technische Verwaltung
Vergabestelle
Obertorstraße 9
69469 Weinheim

Tel.: 06201 / 82 - 361 / 327
Fax: 06201 / 82 - 364
e-mail

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Rathaus Schloss
Eingang D, 2. OG
Anmeldung Zimmer 321

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außer Mi.  
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Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
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