Inklusion an Schulen

"Vielfalt macht stark"

Inklusion sollte nach der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen von 2006 künftig an allen Schulen umgesetzt werden; das ist seit 2009 in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Inklusion bedeutet, dass alle Kinder an einer Schule gemeinsam unterrichtet werden - und dass dieses auch für Kinder mit Behinderungen gilt.

Eltern von Kindern im Schulalter mit besonderem Förderbedarf können sich bei Fragen an das Staatliche Schulamt Mannheim - Arbeitsstelle Kooperation - wenden.

Engagierte Menschen aus Weinheim und Umgebung haben sich zum mittlerweile überregional bekannten Arbeitskreis Inklusion (AKI) zusammengeschlossen, um sich intensiv für die schulische und vorschulische Inklusion im Raum Weinheim einzusetzen und für das Gelingen der Inklusion Sorge zu tragen.

Anschrift

Stadt Weinheim
Amt für Bildung und Sport
Dürrestraße 2
69469 Weinheim

Tel.: 06201 / 82 - 541
Fax: 06201 / 82 - 516
e-mail

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Weinheim Galerie; 2. OG
Anmeldung Zimmer 242

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