Radverkehrsführung auf Hauptverkehrsstraßen
An Hauptverkehrsstraßen, an denen kein eigener Radweg vorhanden bzw. ein solcher aufgrund eines zu schmalen Straßenquerschnitts nicht hergestellt werden kann, sind Schutzstreifen für Radfahrer sinnvoll. Durch eine neue Straßenaufteilung wird eine einheitliche und für alle begreifbare Aufteilung des Verkehrsraumes sichergestellt, so dass Radfahrer die Möglichkeit haben, entlang der Hauptverkehrsstraßen auf schnellen und sicheren Wegen ihr Ziel zu erreichen.
Dazu wird den Radfahrern ein Bereich am Fahrbahnrand zugewiesen, ohne dass diese Fläche für den motorisierten Verkehr verloren geht.
Umsetzungsschritte
Ab 2012 sollen in Weinheim kontinuierlich die Hauptverkehrsstraßen mit Schutzstreifen für den Radverkehr ausgestattet werden.
Erste Maßnahme 2012:
• Radfahrstreifen von Birkenau nach Weinheim
• Schutzstreifen in der Birkenauer Talstraße bis zur Peterskirche
Weitere Planungen:
• Fortführung in der Birkenauer Talstraße bis zur Stadthalle
• Bergstraße von Stadthalle in Richtung Sulzbach
• Bergstraße von Stadthalle Richtung Bahnhof-/Mannheimer Straße
• Mannheimer Straße
Weiterführende Informationen
Infoflyer (275 KB)