Flächennutzungsplan (FNP)

Planbild Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) als sogenannter "vorbereitender Bauleitplan" stellt für das gesamte Stadtgebiet die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in ihren Grundzügen dar. Er legt hierbei insbesondere fest, welche Flächen des Stadtgebietes zum Wohnen, für gewerbliche oder sonstige Nutzungen vorgesehen und welche Flächen als Freiflächen erhalten und weiterentwickelt werden sollen.

Bürger/innen, Organisationen und sonstige gesellschaftliche Gruppen vertreten eine Vielzahl z.T. miteinander konkurrierender Interessen, die es im Rahmen der Flächennutzungsplanung zu einer kompromissfähigen Lösung zu führen gilt. Bei der Entscheidung darüber, in welcher Form die Flächen der Stadt Weinheim genutzt werden können und sollen, hat der FNP auch die Vorgaben zu beachten, die sich aus überörtlichen Planungen, insbesondere aus der Regionalplanung, ergeben.

Der FNP bildet die konzeptionelle Grundlage für alle nachfolgenden räumlichen Planungen und Maßnahmen im Stadtgebiet. Er bildet insbesondere die Grundlage für die Bebauungspläne.

Aktueller Flächennutzungsplan (2004)

Änderungen des Flächennutzungsplans (seit 2004)

Aufgrund zum Teil geänderter städtebaulicher Zielsetzungen in einzelnen Teilbereichen des Stadtgebietes wurde der aktuell gültige Flächennutzungsplan seit seinem Inkrafttreten am 30.12.2004 bereits in mehreren förmlichen Änderungsverfahren geändert bzw. in Zusammenhang mit beschleunigten Bebauungsplanverfahren nachträglich berichtigt. Für die jeweiligen Teilbereiche ersetzen die neueren Darstellungen die bisherigen Darstellungen.

Übersicht über die bisherigen Änderungen und Berichtigungen des Flächennutzungsplans

Rechtswirkung des Flächennutzungsplans

Die Inhalte und das Aufstellungsverfahren des Flächennutzungsplans sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.
Der FNP wird von der Gemeinde in eigener Verantwortung erstellt. Er wird – anders als die Bebauungspläne – nicht als kommunale Satzung beschlossen, sondern ist als sogenannter "behördenverbindlicher Plan" eine Vorgabe für Behörden und sonstige öffentliche Stellen. Diese sind an die Plandarstellungen des Flächennutzungsplans gebunden.
Gegenüber dem einzelnen Bürger entwickelt der FNP dagegen keine unmittelbare Wirkung. Er trifft keine parzellenscharfen Aussagen zu einzelnen Grundstücken. Aus der Darstellung einer Baufläche lässt sich daher kein unmittelbares Baurecht ableiten. Dazu bedarf es zuvor einer "verbindlichen Bauleitplanung" in Form von Bebauungsplänen.
Aus den zeichnerischen und textlichen Darstellungen des Flächennutzungsplans leiten sich somit auch weder Rechtsansprüche ab, wie etwa eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, noch Entschädigungsansprüche. Einen Anspruch auf Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung eines Bauleitplanes haben Bürger/innen aufgrund der Planungshoheit der Gemeinden nicht (siehe § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch).

"Weinheim weiter entwickeln" - Zwischenbericht zur Umsetzung des Flächennutzungsplans (2011)

Der gültige Flächennutzungsplan beschreibt die gesamtstädtischen und teilräumlichen Entwicklungsziele der Stadt Weinheim. Er bildet damit die Grundlage und die Leitlinie für die Weiterentwicklung der Stadt Weinheim bis zum Jahre 2019/2020. Unter dem Titel "Weinheim weiter entwickeln" legte das Amt für Stadtentwicklung zur Halbzeit des Flächennutzungsplans einen Zwischenbericht vor, der sowohl rückblickend Bilanz zieht als auch den Blick voraus auf die nächsten Schritte der Stadtentwicklungsplanung richtet.

Ziel des vorliegenden Zwischenberichts ist zum einen die Information des Gemeinderats über die Stadtentwicklung in der durch den Flächennutzungsplan 2004 begründeten aktuellen Entwicklungsphase. Zum anderen soll dieser Bericht auch Diskussionsgrundlage für die weitere Entwicklung Weinheims sein.

Zwischenbericht zur Umsetzung des Flächennutzungsplans (2011) (1,7 MB)

Übersichtskarte - Bisherige Umsetzung des Flächennutzungsplans (2004 - 2010/11) (1,7 MB)

Übersichtskarte - Verbliebene Potenziale im Flächennutzungsplan (2010/11) (3,2 MB)

Anschrift

Stadt Weinheim
Amt für Stadtentwicklung

Obertorstraße 9
69469 Weinheim

Ansprechpartner

Herr Höhn
Tel.: 06201 / 82 - 263
e-mail

Hier finden Sie uns:
Rathaus / Schloss
Eingang D, 3. OG
Zimmer 401

Anfahrtsplan (511 KB)

Wir haben gleitende Arbeitszeit. Sie erreichen uns telefonisch während der Kernarbeitszeit:

Tel. Erreichbarkeit:
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr