Sanierungsgebiet "Hildebrandsche Mühle"

Die Gebäude auf dem ehemaligen Gelände der "Hildebrandschen Mühle", die bis ca. 1982 als Mühle sowie Grieß- und Graupenfabrik und zuletzt als Sägemühle und Getreidelager genutzt wurde, waren nach der Stilllegung der Mühle zunehmend dem Verfall ausgesetzt. Letzte Wohnnutzungen wurden in den 90er Jahren aufgegeben. Danach lagen große Teile der überwiegend baufälligen Gebäude brach. Mehrere Versuche scheiterten, für das Areal einen Nutzer bzw. eine genehmigungsfähige Nutzung zu finden.

Im Jahr 2009 wurde das Gelände schließlich an einen Investor verkauft, der die Zielsetzung hatte, die denkmalgeschützten Gebäude (Villa und Siloturm) denkmalgerecht zu sanieren und in Wohnraum umzuwandeln sowie auch das übrige Mühlengelände für eine Wohnbaunutzung zu entwickeln. 

Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat in seiner Sitzung am 21.10.2009 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Hildebrandsche Mühle" beschlossen, die mit öffentlicher Bekanntmachung am 14.11.2009 rechtskräftig wurde.

Die Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Hildebrandsche Mühle" wurde am 01.01.2010 in das Bund-Länder-Programm Stadtumbau West (SUW) aufgenommen.
Durch einen zwischenzeitlich erfolgten Investorenwechsel und den Ankauf der östlich angrenzenden, ursprünglich zur Hildebrand'schen Mühle gehörenden Grundstücke, entsteht die Chance auch diesen Grundstücksteil einer Sanierung zuzuführen. Die dort vorhandenen Gebäude sind ungenutzt, von einem starken Verfall geprägt und stellen somit ebenfalls einen städtebaulichen Missstand dar. Auf Grund dessen wurde nach Durchführung einer Vorbereitenden Untersuchung der Geltungsbereich des Sanierungsgebietes auf diesen Teilbereich erweitert und die Durchführungsfrist verlängert.

Derzeit wird ein Bebauungsplan für das Gebiet der Hildebrand'schen Mühle aufgestellt.

Die Durchführungsfrist der Sanierungsmaßnahme endet am 31.12. 2027.

Geltungsbereich Erweiterung Sanierungsgebiet Hildebrandsche Mühle

Lage und Abgrenzung des Geltungsbereichs

Das Sanierungsgebiet hat eine Größe von insgesamt ca.11.700 m² und umfasst die Grundstücke der ehemaligen "Hildebrandschen Mühle", Flurstücke Nrn. 19/14, 847, 859 sowie Teile des Flurstücks 2907 der Gemarkung Weinheim.

Ziele der Sanierung

Wesentliches Ziel der Sanierung ist die Schaffung von (weiterem) Wohnraum sowie Flächen für hochwertige Dienstleistungen auf dem Grundstück der "Hildebrandschen Mühle" unter Berücksichtigung der denkmalschutzrechtlichen Belange und Wahrung des besonderen städtebaulichen Charakters des Ensembles.

Dementsprechend sind vorrangige Ziele dieser Sanierungsmaßnahme:

  • Abbruch nicht erhaltungsfähiger Bausubstanz unter Beachtung denkmalschutzrechtlicher Belange mit anschließender städtebaulich angepasster Neubebauung
  • erhaltende Erneuerung durch Modernisierung und Instandsetzung der Ortsbild prägenden historischen Bestandsgebäude unter Beachtung denkmalschutzrechtlicher Belange (Villa und Siloturm)
  • Schaffung von Flächen für Wohnnutzung sowie wohnverträgliche gewerbliche Nutzungen
  • dadurch Verhinderung von städtebaulichen Fehlentwicklungen (z.B. durch die Ansiedlung von mit der Wohnnutzung unverträglichen gewerblichen Nutzungen)
  • Verbesserung der Gebietserschließung in Abhängigkeit von den künftigen Nutzungen

Fördermöglichkeiten / Begünstigungen

Die umfassende Sanierungsmaßnahme "Hildebrandsche Mühle" wird im Rahmen des Programms Stadtumbau West gefördert durch den Bund, das Land und die Stadt Weinheim. Hierfür hat die Stadt Weinheim mit dem Investor entsprechende Verträge geschlossen.

Ansprechpartner

Frau Hildebrandt
Stadt Weinheim
Amt für Stadtentwicklung
Rathaus/Schloss, Eingang D, 3. OG, Zimmer 409b
Tel.: 06201 / 82 -428
e-mail

Anschrift

Stadt Weinheim
Amt für Stadtentwicklung

Obertorstraße 9
69469 Weinheim

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