Sanierungsgebiet "Am Hauptbahnhof"

In dem 2002 ausgearbeiteten Entwicklungskonzept Innenstadt wurde auch für das Bahnhofsumfeld, das trotz seiner Randlage zur Innenstadt sehr bedeutsam für deren weitere Entwicklung ist, eine langfristige Entwicklungsperspektive formuliert. Um hier eine umfassende Verbesserung zu erreichen, hat der Gemeinderat der Stadt Weinheim am 13.05.2009 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Am Hauptbahnhof" beschlossen, die mit öffentlicher Bekanntmachung in den Weinheimer Nachrichten am 06.06.2009 rechtskräftig wurde. Die Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Am Hauptbahnhof" wurde am 01.01.2009 in das Bund-Länder-Programm Stadtumbau West (SUW) aufgenommen. Die Durchführungsfrist der Sanierungsmaßnahme endet am 31.12.2024.

Lage und Abgrenzung des Geltungsbereichs

Das ca. 10,6 ha große Sanierungsgebiet wird im Norden begrenzt von der Weschnitz bis zur Kreuzung Werderstraße / Bergstraße, im Süden durch die Bergstraße bis zur Kreuzung Bergstraße / Suezkanalweg. Im Westen schließt das Grundstück der Deutschen Bahn ab. Von dort verläuft die Grenze des Sanierungsgebiets weiter bis zur Brücke Mannheimer Straße, anschließend in Richtung Norden über einen Teil der Viernheimer Straße bis zum Höhnerweg und weiter ostwärts entlang der Alten Weschnitz.

Ziele der Sanierung

Vorrangige Ziele der Sanierung sind:

  • Aufwertung des Bahnhofumfelds und Realisierung des Zentralen Omnibusbahnhofs
  • Neuordnung der aufgegebenen Gewerbeansiedlung des Teigwarenherstellers "3 Glocken"
  • Neuordnung des Gebiets südlich der Mannheimer Straße
  • Erhaltung der Baustrukturen in den Wohnquartieren
  • Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse

Steuererleichterungen nach dem EStG

Eigentümer können Begünstigungen nach dem Einkommensteuergesetz in Anspruch nehmen:

  • erhöhte Absetzungsmöglichkeiten bei Gebäuden in Sanierungsgebieten gemäß § 7h EStG
  • Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten gemäß § 10f EStG
  • Geltendmachung von besonderem Erhaltungsaufwand bei Gebäuden in Sanierungsgebieten gemäß § 11a EStG

Unabdingbare Voraussetzung für die erhöhte Absetzung nach § 7h EStG ist der Abschluss einer entsprechenden schriftlichen Modernisierungsvereinbarung mit der Stadt Weinheim vor dem Beginn von Bauarbeiten. Bereits begonnene oder schon fertig gestellte Maßnahmen können nachträglich nicht nach § 7h EStG steuerlich begünstigt werden.

Daher Sanierungsmaßnahmen unbedingt vor Beginn mit der Stadt abstimmen und eine Modernisierungsvereinbarung abschließen!

Für den Antrag von Steuererleichterungen nach §§ 10f und 11a EStG beim zuständigen Finanzamt ist eine entsprechende Bescheinigung seitens der Stadt Weinheim erforderlich.

Ansprechpartner

Frau Hildebrandt
Stadt Weinheim
Amt für Stadtentwicklung
Rathaus/Schloss, Eingang D, 3. OG, Zimmer 409b
Tel.: 06201 / 82 - 428
e-mail

Weiterführende Informationen

Geltungsbereich Sanierungsgebiet "Am Hauptbahnhof" (329 KB)

Sanierungssatzung (55 KB)

Anschrift

Stadt Weinheim
Amt für Stadtentwicklung

Obertorstraße 9
69469 Weinheim

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Tel.: 06201 / 82 - 428
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