Sanierungsgebiet "Westlich Hauptbahnhof"

In den Jahren 2013 und 2014 wurden in dem Gebiet westlich des Hauptbahnhofs vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch durchgeführt. Der Ergebnisbericht verdeutlicht, dass in dem Gebiet erhebliche städtebauliche Missstände vorliegen. Es trafen und treffen Nutzungen mit unterschiedlicher Schutzbedürftigkeit und Störwirkung aufeinander, woraus städtebauliche Spannungen und Konflikte resultieren. Dazu zählen beispielsweise erhebliche Belastungen durch Verkehr und Parkplatznutzung, stadtgestalterische Mängel und fehlende Aufenthaltsqualität, unattraktive Flächen entlang der Weschnitz, teils hoher Sanierungsbedarf im Gebäudebestand, unzureichende Radwegeführung etc. Darüber hinaus waren und sind Entwicklungen im Gange, die ein Handeln erfordern und die Chance für eine Neustrukturierung bieten. Besonders bedeutsam sind dabei die frei gezogene und inzwischen umgebaute und umgenutzte Karrillon-Schule sowie das ebenfalls frei gewordene  Areal des GRN-Betreuungszentrums.

Aufgrund dieser Sachlage und Entwicklungen hat der Gemeinderat der Stadt Weinheim am 19.03.2014 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Westlich Hauptbahnhof" beschlossen.

Für die zentrale Maßnahme auf dem GRN-Areal wurde bereits ein Investoren-Auswahlverfahren durchgeführt sowie ein Bebauungsplan für ein überwiegend urbanes Gebiet aufgestellt. Derzeit befindet sich das Areal für bis zu 400 Wohneinheiten in der Umsetzung. Die geplanten öffentlichen Parkflächen, die bis zur Weschnitz reichen, werden nach den Hochbaumaßnahmen hergestellt. Die für das Sanierungsziel "Verbesserung der Verkehrsssituation" wichtige Maßnahme der Umgestaltung der Viernheimer Straße und der Weststraße soll nach den vorgenannten Baumaßnahmen umgesetzt werden.

Die Durchführungsfrist der Sanierungsmaßnahme endet am 30.06.2029.

Lage und Abgrenzung des Geltungsbereichs

Das Sanierungsgebiet ist ca. 23,4 ha groß. Es wird umgrenzt von der Weschnitz im Norden, der Bahnanlage im Osten, der Mannheimer Straße und Wormser Straße im Süden und der Händelstraße im Westen. Westlich der Händelstraße sind einige Grundstücke ebenfalls mit erfasst.

Ziele der Sanierung

Als Grundlage für die Gebietsentwicklung wurde ein Entwicklungskonzept erarbeitet. Leitbild des Konzepts ist die Entwicklung eines lebendigen Quartiers mit hoher Lebens- und Aufenthaltsqualität. Aus diesem Leitbild lassen sich vier Oberziele ableiten, die sich in dem Konzept widerspiegeln:

  • Neuausrichtung der Nutzungsstruktur mit dem Schwerpunkt Wohnen
  • Stärkung der städtebaulichen Qualitäten
  • Entwicklung und Gestaltung von Grünbereichen zur Naherholung
  • Verbesserung der Verkehrssituation

Besondere Hinweise

Für die Grundstückseigentümer und Anwohner in dem Sanierungsgebiet ergeben sich rechtliche Auswirkungen, die ausführlich in einer Präsentation dargestellt sind.

Zwar fallen für sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen Ausgleichsbeträge für die Eigentümer im Sanierungsgebiet an, aber es besteht auch die Möglichkeit von Förderungen: Es können bei Vorliegen der Voraussetzungen Fördermittel für private Gebäudesanierungen beantragt werden (Voraussetzungen siehe städtische Förderrichtlinien). Es können gegebenenfalls steuerliche Vorteile geltend gemacht werden.

Sanierungsmaßnahmen unbedingt vor Beginn mit der Stadt abstimmen und eine Modernisierungsvereinbarung abschließen, auch für eine steuerliche Abschreibung!

Ansprechpartner

Herr Wasserrab (Sanierungsbetreuer)
Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz mbH (GGH), Bergheimer Straße 109, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 / 53 05 - 296
e-mail

oder

Frau Hildebrandt
Stadt Weinheim
Amt für Stadtentwicklung
Rathaus/Schloss, Eingang D, 3. OG, Zimmer 409b
Tel.: 06201 / 82 - 428
e-mail

Weiterführende Informationen

Info-Faltblatt (2,2 MB)

Sanierungssatzung (2,7 MB)

Städtische Förderrichtlinien - Private Modernisierung und Instandsetzung (41 KB)

Merkblatt zur Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen (42 KB)

1. Bürgerinformationsveranstaltung (16.09.2014) - Anwohnerinformation zum Sanierungsverfahren (3,6 MB)

Planungsworkshop Areal GRN-Betreuungszentrum (20.10.2014) (2,1 MB)

2. Bürgerinformationsveranstaltung (03.02.2015) - Ausgleichsbeträge (1,2 MB)

3. Bürgerinformationsveranstaltung (15.09.2015) (694 KB)

4. Bürgerinformationsveranstaltung (12.01.2016) - Begutachtung (39 KB)

5. Bürgerinformationsveranstaltung am 24.07.2017 (2,2 MB)

6. Bürgerinformationsveranstaltung am 05.07.2018 (8,2 MB)

7. Bürgerinformationsveranstaltung am 29.04.2019 (8,9 MB)

Anschrift

Stadt Weinheim
Amt für Stadtentwicklung

Obertorstraße 9
69469 Weinheim

Ansprechpartner

Frau Hildebrandt
Tel.: 06201 / 82 - 428
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Zimmer 401

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