Qualität der Familienberatung erhalten
Stadt Weinheim will weiter Zuschuss zahlen, aber auf mehreren kommunalen Schultern verteilen – Lob für Integrationsmanagement im neuen Beirat
Es sind die Zeichen der Zeit: Die Psychologische Familien- und Erziehungsberatungsstelle in Weinheim wird dringender gebraucht als je zuvor. Immer mehr Menschen brauchen Beratung; manchmal auch schnell, wenn Psychologen und Therapeuten keine Termine frei haben. Vor allem seit Corona steigen die Beratungszahlen deutlich an.
„Die Beratungsstelle am Marktplatz ist ein enorm wichtiges Angebot für unsere Familien“, beschrieb Weinheims Oberbürgermeister Manuel Just diese Woche in er ersten Sitzung eines neu gegründeten Beirats für Integration, soziale und internationale Angelegenheiten. Für das neue Gremium wurden aus Effizienzgründen der frühere Sozialausschuss und der Ausschuss für internationale Angelegenheiten zusammengelegt.
Die Psychologische Familien- und Erziehungsberatungsstelle, die seit einigen Jahren vom Pilgerhaus getragen wird, bekam am Ratstisch großes Lob und viel Wertschätzung als besonders wichtige Einrichtung für das soziale Leben in der Stadt, insbesondere für Familien mit Kindern. Elfie Rentrop beispielsweise, die im Ausschuss den AK Asyl vertritt, sprach von einem sehr zugewandten und unbürokratischen Umgang der Beratungsstelle mit geflüchteten Familien. Tenor: Das Angebot ist für Weinheim sehr wichtig.
Aber eben nicht nur. Die Beratungsstelle, die vom Landkreis und der Stadt Weinheim maßgeblich finanziell unterstützt wird, hat ihren Einzugsbereich im ganzen nördlichen Rhein-Neckar-Kreis, also auch in den Weinheimer Nachbarkommunen.
Wie das Pilgerhaus jetzt zusammengestellt hat, nutzten im Jahr 2023 etwa über 1000 Familien die Beratungsstelle. Fast die Hälfte davon wohnt in Weinheim, aber auch rund zwölf Prozent in Schriesheim, fast zehn Prozent in Hemsbach, etwa sieben Prozent in Hirschberg. Den kommunalen Finanzierungsanteil in Höhe von rund 120 000 Euro trägt bislang aber die Stadt Weinheim alleine. Das soll nun anteilig auf die Kommunen entfallen, die das Angebot nutzen. OB Just hat daher mit seinen Kollegen aus der Nachbarschaft gesprochen und ist weitgehend auf Verständnis und offene Ohren gestoßen. Von den Einzugskommunen der Region Weinheim habe lediglich Edingen-Neckarhausen zurückgezogen. Deren Bürgerinnen und Bürger müssen künftig andere Angebote suchen.
Es geht nun – klar – um Geld. Der Rhein-Neckar-Kreis trägt zwar weiterhin den Löwenanteil, aber zum Beispiel bei den Personalkosten bleibt eine Diskrepanz zwischen den Fördermitteln und dem tatsächlichen Bedarf. Das Pilgerhaus müsste 2025 für die Beratungsstelle mit einem Defizit von 135 000 Euro kalkulieren, wenn die kommunalen Zuschüsse wegfallen.
Grundsätzlich, da ließen OB Just in der Sitzung keinen Zweifel, ist die Stadt davon überzeugt, dass die Beratungsstelle für Familien ein wertvolles Angebot darstellt, das in Weinheim in der bisherigen Qualität unbedingt erhalten bleiben sollte. Um eine finanzielle Schieflage zu verhindern und den Fortbestand zu sichern, schlägt nun auch der Beirat auf Vorschlag der Verwaltung dem Gemeinderat für seine Sitzung am 26. Februar vor, dass eine Verteilung der Kosten entsprechend der prozentualen Verteilung nach Herkunftsorten des Jahres 2023 erfolgt. Die Stadt Weinheim will dann ihren Betriebskostenzuschuss zum Ausgleich des Defizits ab 2025 auf eine Höhe von maximal 70 000 Euro pro Jahr deckeln. Damit wäre die Große Kreisstadt unter den Städten und Gemeinden des Einzugsbereichs noch immer der mit Abstand größte Geldgeber. Schriesheim wäre mit rund 16 000 Euro im Boot, Hemsbach mit rund 13 000, Hirschberg mit rund 9500.
Im Beirat wurde außerdem der Bericht des kommunalen Integrationsmanagements sehr positiv angenommen, das die Stadt in Kooperation mit dem DRK Kreisverband Mannheim und dem Diakonischen Werk des Rhein-Neckar-Kreises leistet. Eine entsprechende Vereinbarung wurde erst im Oktober 2024 erneuert und angepasst. Vorgesehen sind insgesamt 2,3 Stellen, dazu weitere anderthalb Stellen bei der Stadt im Rahmen der kommunalen Sozialarbeit. Nach einer Veränderung in der Landesförderung muss die Stadt nun allerdings die Kooperationsvereinbarung mit den Trägern der Wohlfahrtspflege noch einmal anpassen, da in der Kooperationsvereinbarung nur noch die Dinge geregelt werden dürfen, die nicht aus dem Förderprogramm bezuschusst werden (zum Beispiel die Sachkosten). Grundsätzlich begrüßten die Sozial- und Integrationsexperten am Ratstisch die Entscheidung der Stadt, das Integrationsmanagement in den eigenen Händen mit den Partnern aus den Organisationen zu belassen. Das schaffe mehr Nähe zu den Menschen.