Unechte Teilortswahl wird zum Thema in den Gremien

Der Weinheimer Gemeinderat hat im Moment 41 Mitglieder, das sind im Verhältnis zur Größe der Stadt sehr viele. Das Gremium hat mehr Mitglieder als in deutlichen größeren Städten wie beispielsweise Ludwigburg oder Ulm. Das liegt an der so genannten Unechten Teilortswahl, bei der die Ortsteile (in Weinheim sind es – der Größe nach geordnet: Lützelsachsen, Sulzbach, Hohensachsen, Oberflockenbach, Rippenweier und Ritschweier) eine in der Hauptsatzung festgelegte Zahl an Sitzen im Gemeinderat garantiert haben.

Durch dieses Versprechen entstehen in aller Regel Ausgleichssitze, um das Verhältnis zwischen der Kernstadt und den Ortsteilen zu wahren. Ohne die Unechte Teilortsahl wäre der Gemeinderat nur mit 34 Sitzen bestückt.
Diese Unechte Teilortswahl steht in den nächsten Tagen in den politischen Gremien der Stadt auf dem Prüfstand, zunächst im Rahmen einer Vorberatung am Mittwoch, 29. Januar, 18 Uhr, öffentlich im Großen Rathaus-Sitzungssaal, dann eine Woche später im Rolf-Engelbrecht-Haus in der Weststadt, weil mit großem Besucherandrang gerechnet wird.

Der Antrag kommt aus der Mitte des Gemeinderates selbst und ist von 23 Mitgliedern quer durch die Fraktionen unterschrieben – das wäre eine Mehrheit. Aber in den vergangenen Tagen wurde das Thema in den Ortschaftsräten kontrovers diskutiert. Der Hauptausschuss berät auch deshalb, weil die Abschaffung der Unechten Teilortswahl mit einer Änderung der Hauptsatzung verbunden wäre. Die endgültige Entscheidung trifft der Gemeinderat am 4. Februar.
Als Begründung des Antrags werden insbesondere vier Argumente aufgeführt: Die unechte Teilortswahl sorge für einen weit überdurchschnittlichen Anteil ungültiger Stimmzettel und verzerre somit den Wählerwillen, verursache einen weit überdurchschnittlichen Anteil an Fehlstimmen, benachteilige die Wählerinnen und Wähler in den Ortsteilen und blähe somit den Gemeinderat übermäßig auf. Eine Beschneidung oder gar Abschaffung der Ortschaftsräte oder Ortsvorsteher wird indessen nicht gedacht. Diese sind nicht Teil der Unechten Teilortswahl.
Mit einer Reduzierung der Sitzzahl, so die Antragsteller, ginge auch eine Reduzierung der Kosten einher. Diese betrifft die eigentliche Wahl, die Kosten für die Sitzungen, Entschädigungen, Technik und andere Abläufe. Auf der Basis der derzeit gültigen Entschädigungssatzung wäre pro Stadtrat außerdem eine Ersparnis von etwa 5500 Euro pro Jahr möglich.

In den Ortschaften wurde das Thema in den zurückliegenden Sitzungen anders diskutiert. Dort fürchtet man mit der Abschaffung der Unechten Teilortswahl und möglicherweise weniger Gemeinderatsmitgliedern aus den Ortsteilen einen Einflussverlust in der Kommunalpolitik und eine Benachteiligung für die Bürgerinnen und Bürger gegenüber jenen in der Kernstadt. Die Beibehaltung sei ein wichtiger Bestandteil der Gleichbehandlung und wichtig für die Identität in den Ortsteilen, hieß es. 

Ein weiterer Punkt im Hauptausschuss ist der Verkauf eines Grundstücks in Sulzbach, das der Landkreis zur Flurneuordnung benötigt.
Im anschließenden Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung geht es unter anderem um den Einstieg der Stadt Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels  sowie ein Vorkaufsrecht. Auch diese Sitzung ab 19.30 Uhr am selben Ort ist öffentlich.
 

(Erstellt am 27. Januar 2026)

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