Wie umgehen mit dem Bau-Turbo?

Im Rathaus tagen am Mittwoch, 3. Dezember, erst der Hauptausschuss und dann der Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung jeweils öffentlich. 

Er gilt gemeinhin als Wirtschaftbooster und Gegenmittel gegen hindernde Paragrafen und Vorschriften am Bau: Der so genannte „Bau-Turbo“, mit dem eine Novelle des Bau-Gesetzbuches beschrieben wird. Sie ist im Oktober bereits in Kraft getreten. Das Gesetzeswerk verlagert aber auch Zuständigkeiten in die Kommune – daher müssen vor allem auch Städte wie Weinheim, die über eine eigene kommunale Baurechtsbehörde verfügen, sich anders aufstellen.
Grundsätzlich ist das  Weinheimer Amt für Stadtentwicklung grundsätzlich positiv eingestellt. In einer Vorlage an den Hauptausschuss, der am Mittwoch, 3. Dezember, ab 16.30 Uhr, öffentlich im Großen Sitzungssaal des Schlosses tagt, heißt es: „Aus Sicht der Stadtverwaltung stellt der Bau-Turbo eine große Chance dar. Künftig können bestimmte Wohnbauentwicklungen unter Beachtung der vom Gesetzgeber definierten Anforderungen mit einem gegenüber der bisherigen Rechtslage deutlich reduzierten Verwaltungsaufwand und wesentlich schneller erfolgen, weil auf aufwendige Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen verzichtet werden kann. Dies ist gerade auch im Hinblick auf eine sinnvolle Innenentwicklung und Nachverdichtung begrüßenswert.“ Dennoch brauche es nun kommunale Vorgaben und Rahmenbedingungen für die Anwendung des Bau-Turbos. Diese Bedingungen soll der Ausschuss am Mittwoch beraten und beschließen.

Sogar Außenbereich wäre möglich
Denn ganz konkret könnte die kommunale Planungshoheit darunter leiden. Denn mit der BauGB-Novelle werden auch Möglichkeiten geschaffen, von den Festsetzungen eines Bebauungsplans abzuweichen, ohne dass hierzu ein Bebauungsplanverfahren erforderlich wird. So besteht die Möglichkeit, im Innenbereich bestimmte Vorhaben des Wohnungsbaus auch dann zuzulassen, wenn sie den Rahmen der näheren Umgebung überschreiten. Weiterhin sind Befreiungen vom Bebauungsplan zugunsten des Wohnungsbaus auch dann möglich, wenn Grundzüge der Planung betroffen sind.  Das aber wohl Gravierendste:  Auch eine Bebauung im Außenbereich ohne vorherige Aufstellung eines Bebauungsplans kann möglich sein. Der Bau-Turbo ermöglicht Entwicklungen in den Außenbereich, ohne dass hierfür die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich ist, sofern diese Entwicklungen in räumlichem Zusammenhang mit bereits beplanten oder im Zusammenhang bebauten Flächen stehen.
Allerdings: Zusätzlich zu den inhaltlichen Anforderungen stehen die neu geschaffenen Möglichkeiten unter dem Vorbehalt, dass die Gemeinde dem zur Genehmigung anstehenden Vorhaben zustimmt.
Nach Ansicht der Weinheimer Stadtverwaltung sei es „sachgerecht und naheliegend“, die Entscheidung über die Zustimmung der Gemeinde in Weinheim dem Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung zu übertragen – genau dies soll der Hauptausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch dem Gemeinderat vorschlagen, der darüber abschließend am Mittwoch, 10. Dezember, entscheidet.

Land beteiligt an den OEG-Kosten
Ein weiterer Punkt der Hauptausschuss-Sitzung ist die Finanzierung der OEG-Strecke auf der Rundstrecke Mannheim-Weinheim-Heidelberg. Dabei reduziert sich der Weinheimer Anteil in den nächsten Jahren, weil der Rhein-Neckar-Kreis mit dem Verkehrsministerium erstmals eine Mitfinanzierung für Regionalbahnen vereinbaren konnte.
Der Zuschuss des Landes für die Nebenbahn OEG beläuft sich in den Jahren 2025 und 2026 jeweils auf rund 5,3 Millionen Euro und ab dem Jahr 2027 jährlich auf rund 6,6 Millionen Euro.
Für Weinheim bedeutet dies, dass schon im Haushaltsjahr 2025 mit einer Entlastung in Höhe von rund 740 000 Euro zu rechnen ist. Die Festlegung des verhandelten Ausgleichssatzes führt zu einem voraussichtlichen Aufwand der Stadt Weinheim in Höhe von rund 1,8 Euro für das Jahr 2026.  Die vorgesehene Spitzabrechnung der Erlöse (im Folgejahr) kann jedoch noch zu deutlichen Abweichungen führen.
Im Haushaltsplan 2026 sind erneut Aufwendungen in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro Einzuplanen – ohne Landesbeteiligung wären es Aufwendungen in Höhe von 2,5 Millionen Euro.

Schmutzwassergebühr steigt leicht
Um Geld geht es in einem weiteren Tagesordnungspunkt: Der Schmutzwassergebühr, die in Baden-Württemberg an eine Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung gekoppelt ist. Sie soll durch einen Beschluss im Hauptausschuss leicht angehoben werden.
Unter Berücksichtigung der Gebührenüberschüsse wurde für das Jahr 2026 ein Gebührensatz von 1,95 Euro je Kubikmeter Schmutzwasser ermittelt. Der Gebührensatz Schmutzwasser erhöht sich damit gegenüber dem Vorjahr um vier Cent pro Kubikmeter.  Bei einem Vier-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen jährlichen Wasserverbrauch von 160 Kubikmeter lägen die zusätzlichen Kosten damit bei 6,40 Euro pro Jahr. Für das Niederschlagswasser wurde außerdem Gebührensatz von 0,92 Euro je Quadratmeter versiegelter Fläche ermittelt. Damit erhöht sich der Gebührensatz für die Niederschlagswasserbeseitigung gegenüber dem Vorjahr um zwei Cent. Bei einem Einfamilienhausgrundstück mit einer durchschnittlichen versiegelten Fläche von 100 Quadratmeter läge die Mehrbelastung bei 2 Euro pro Jahr.
Weitere Punkte im Hauptausschuss sind die Beschaffung von Handfunkgeräten für die Feuerwehr (für rund 173 000 Euro) und von drei Mannschaftstransportwagen (im Gesamtwert von rund 313 000 Euro) mit den entsprechenden Feuerwehraufbauten und Ausrüstungen.
Der Ausschuss für Technik und Umwelt, der sich um 18 Uhr anschließt, beschäftigt sich ebenfalls in öffentlicher Sitzung unter anderem mit einer Kostensteigerung bei der Sanierung der Geräteräume der Dietrich-Bonhoeffer-Turnhallen, mit einem Starkregenmanagement und Unterständen für wartende Passagiere an den barrierefreien Bushaltestellen.

(Erstellt am 02. Dezember 2025)

Anschrift

Stadt Weinheim
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Obertorstraße 9
69469 Weinheim

Tel.: 06201 / 82 - 390
Fax: 06201 / 82 - 473
Mobil: 0171 / 33 444 27
e-mail

Hier finden Sie uns:
Rathaus Schloss
Eingang A, 1. OG
Zimmer 202 A

Anfahrtsplan (511 KB)

Öffnungszeiten und Termine nach Vereinbarung.

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit. Sie erreichen uns telefonisch:

Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr
Do. 14.00 - 18:00 Uhr