Logo Service Baden Württemberg
Leistungen

Zulassung eines aus dem Ausland eingeführten Neufahrzeugs

Bei der Zulassung eines Neufahrzeugs, das aus dem Ausland eingeführt wurde, sind gesonderte Bestimmungen zu beachten.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Nähere Informationen folgen in Kürze

Verfahrensablauf

Nähere Informationen folgen in Kürze

Fristen

Nähere Informationen folgen in Kürze

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie ein aus dem Ausland eingeführtes Neufahrzeuges zulassen möchten, werden nachfolgend aufgeführte Unterlagen benötigt.
Bitte beachten Sie, dass - je nach Einzelfall - noch weitere Dokumente erforderlich sein können. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde.

  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier). Datenbestätigung oder Gutachten eines amtl. anerkannten Sachverständigen
  • Kaufvertrag und / oder Originalrechnung
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, falls das Fahrzeug aus einem "Nicht-EG-Land" eingeführt wird
  • Bei innergemeinschaftlichem Erwerb: Mitteilung über Umsatzsteuerzwecke
  • Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (evB-Nummer)
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Adresse und Namen
  • Evtl. Vollmacht
    Ausweis des Vollmachtgebers (Original oder Kopie) und Ausweis des Bevollmächtigten
  • bei Firmen: aktuelle Gewerbeanmeldung/Gewerbebestätigung und aktueller Handelsregisterauszug (beides nicht älter als 2 Jahre)
  • bei Vereinen: aktueller Vereinsregisterauszug (nicht älter als 2 Jahre)
  • Ausweise und Vollmachten je nach festgelegten Vertretungsregelungen
  • SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer
  • Hinweis: Im Einzelfall muss das Fahrzeug zur Identifikation bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden.

(bei Abweichungen der aufgeführten Unterlagen bitten wir, die Zulassungsstelle vorab zu kontaktieren)

Kosten

  • Gebühr: 30,60 € bis 54,90 € *
  • Wunschkennzeichen: 10,20 €
  • Vorabreservierung: 2,60 €
  • Zusätzlich: Kennzeichenschilder

* in Einzelfällen weitere Gebühren möglich.

Bearbeitungsdauer

Nähere Informationen folgen in Kürze

Hinweise

Nähere Informationen folgen in Kürze

Rechtsgrundlage

Nähere Informationen folgen in Kürze

Freigabevermerk

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis