Wir sind für unsere Bürgerinnen und Bürger da

Die Stadtverwaltung Weinheim begleitet ihre Bürgerinnen und Bürger in allen Lebenslagen. Wichtige Anlaufstellen sind die Ämter im Rathaus/Schloss und in den Büroetagen der Weinheim Galerie. Die wichtigsten Tätigkeiten können im Bürgerbüro ausgeführt werden. Zu den angegebenen Öffnungszeiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung elektronisch, telefonisch und natürlich auch persönlich für Auskünfte zur Verfügung.

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Krankenversicherung

Menschen mit schwerer Behinderung können einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig beitreten. Den Beitritt müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntgabe des Feststellungsbescheids der Schwerbehinderteneigenschaft erklären.

Das Recht zum Beitritt hängt davon ab, ob Sie, Ihr Ehegatte, Lebenspartner oder Lebenspartnerin oder ein Elternteil bestimmte Versicherungszeiten erfüllt haben oder erfüllt hat.

Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen unabhängig von einer Altersgrenze familienversichert bleiben.

Die Krankenkasse kann das Beitrittsrecht von Menschen mit schwerer Behinderung von einer Altersgrenze abhängig machen. Die meisten Krankenkassensatzungen sehen Altershöchstgrenzen vor, die zwischen dem 45. und 55. Lebensjahr liegen.

Rechtsgrundlage

Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V):

  • § 9 Freiwillige Versicherung

Zugehörige Leistungen

Freigabevermerk

02.07.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg