Genehmigung einer Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum
Sollen für Umzüge, Straßenfeste, Wettkämpfe oder sonstige Veranstaltungen öffentliche Straßen, Wege oder (Park-)Plätze mehr als verkehrsüblich beansprucht werden, ist die Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Dies gilt auch für Veranstaltungen, die sich beispielsweise aufgrund des Teilnehmer- bzw. Besucherverhaltens auf den öffentlichen Verkehrsraum auswirken (An- und Abreiseverkehr).
Hierzu ist ein aussagekräftiger Antrag bei der Verkehrsabteilung der Stadt Weinheim (verkehrsabteilung@weinheim.de) einzureichen. Darin sind insbesondere das zeitliche und räumliche Ausmaß der Straßennutzung (ggf. über einen Lageplan), sowie die erwartete Teilnehmer- bzw. Besucherzahl darzulegen.
Je nach Art und Größe der Veranstaltung ist ein Verkehrs- und Sicherheitskonzept vorzulegen. Ggf. ist die Einrichtung einer Brandwache durch die Feuerwehr, sowie eines Sanitätsdienstes erforderlich.
Müssen Straßen und/oder Gehwege ganz oder teilweise gesperrt werden, muss dies unter der Verantwortlichkeit einer Fachfirma oder einer entsprechend geschulten Person erfolgen, die im Antrag unter Angabe einer telefonischen Erreichbarkeit zu benennen ist.
Weitere Auflagen und Bedingungen sind abhängig von der jeweiligen Veranstaltung und werden individuell angeordnet.
Bei erstmalig stattfindenden Veranstaltungen wird eine Vorabklärung empfohlen.
Die Mitarbeiter/innen der Verkehrsabteilung stehen hierfür gerne telefonisch unter 06201/ 82-296 oder per E-Mail unter verkehrsabteilung@weinheim.de zur Verfügung.
Gestattung
Bietet ein Verein oder eine Organisation im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung (z.B. Fest, Sport- oder Kulturveranstaltung), alkoholische Getränke zum Verzehr vor Ort gegen Entgelt an, ist ein Antrag auf Erteilung einer Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz zu stellen. Die Gestattung eines solchen vorübergehenden Gaststättenbetriebes setzt einen besonderen Anlass voraus, wobei der Alkoholausschank lediglich als Nebenleistung zu einem eigenständigen Ereignis angeboten wird.
Der Nutzung der Räume bzw. Freiflächen für den Ausschank dürfen keine öffentlichen Belange entgegenstehen (z.B. ist für die Nutzung öffentlicher Flächen eine verkehrsrechtliche Genehmigung erforderlich, die gesondert beantragt werden muss).
Geplante Veranstaltungen von Vereinen und Organisationen in den Ortsteilen Weinheims sollten unbedingt auch mit der jeweiligen Verwaltungsstelle abgesprochen werden.
Bei der Abgabe von alkoholischen Getränken sind die jugendschutzrechtlichen Vorschriften zwingend zu beachten. Nach der Polizeiverordnung der Stadt Weinheim ist zudem ruhestörender Lärm mit Beginn der allgemeinen Nachtruhe zu vermeiden.
Solche gaststättenrechtlichen Anträge sind spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei der Gewerbe- und Gesundheitsabteilung des Bürger- und Ordnungsamtes Weinheim zu stellen.
Antragsvordrucke können telefonisch unter 06201 / 82-230 oder per E-Mail unter gewerbeabteilung@weinheim.de angefordert werden.
Keine Gestattung ist erforderlich, soweit bei einer Veranstaltung lediglich Speisen und/oder alkoholfreie Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden. Darüber hinaus liegt kein Gaststättenbetrieb vor, wenn die Veranstaltung einen reinen internen Hintergrund hat (z.B. Vereinssitzungen, Organisationssitzungen).
Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen das Bürger- und Ordnungsamt zur Verfügung (Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme; siehe oben).