Behördenwegweiser

Verwaltungsstelle Sulzbach

Beschreibung

Die Verwaltungsstelle Sulzbach ist Ansprechpartner der Sulzbacher EinwohnerInnen in allen öffentlichen Belangen. Der Ortsvorsteher ist Leiter der Ortsverwaltung und Vorsitzender des Ortschaftsrates. Nachhaltig versucht die Verwaltungsstelle Sulzbach -als Schaltstelle des Ortes- den Stadtteil als Wohlfühlort zu präsentieren und den Bürgerinnen und Bürgern das nötige Vertrauen zu geben. Die Mitarbeiter zusammen mit dem Ortsvorsteher sind bestrebt, den Ort als zuverlässig und kompetent darzustellen. Der Ortschaftsrat besteht aus sieben Mitgliedern und tagt regelmässig. In den Sitzungen werden die öffentlichen Belange der Ortschaft beraten bzw. beschlossen. Der Ortsteil Sulzbach ist mit zwei Stadträten im Weinheimer Gemeinderat vertreten.

Hausanschrift

Nördl. Bergstraße 37
69469 Weinheim (Bergstraße)
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon 06201 / 7 19 55
Fax 06201 / 47 07 96

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Wir bitten um vorherige Terminabsprache!
Montag
08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 11:30 Uhr

Zuständigkeit

Unsere Dienstleistungen von A-Z

  • Amtl. Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften
  • An-, Ab- und Ummeldung
    • Für die Anmeldung benötigen Sie eine Wohnungsgeberbescheinigung
    • elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)
  • Aufenthaltsbescheinigung
  • Friedhofsangelegenheiten für den Friedhof in Sulzbach
  • Führerscheinantrag (Erstantrag und Verlängerung; kein Umtausch)
  • Führungszeugnis einfach oder erweitert
  • Fundsachen
  • Gewerbezentralregisterauskunft
  • Landesfamilienpass (Erstantrag nur im Bürgerbüro)
  • Lebensbescheinigung für Rentner
  • Meldebescheinigung
  • Melderegisterauskunft einfach / - erweitert
  • Müllsackverkauf/Abfallsackverkauf
  • Personalausweis
  • Reisepass
    • Bei Kindern unter 18 Jahren bitte die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter mitbringen

Sonstiges

Sprechzeiten des Ortsvorstehers nur nach Vereinbarung.

Übergeordnete Dienststellen

Stadt Weinheim