Behördenwegweiser

Amt für Baurecht und Denkmalschutz

Beschreibung

Das Amt für Baurecht und Denkmalschutz hat als untere Baurechtsbehörde darauf zu achten, dass die baurechtlichen Vorschriften sowie die anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften über die Errichtung und den Abbruch von Anlagen und Einrichtungen eingehalten und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen befolgt werden. Sie haben zur Wahrnehmung dieser Aufgaben diejenigen Maßnahmen zu treffen, die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich sind. Das Amt für Baurecht und Denkmalschutz ist insbesondere zuständig für die Genehmigung bzw. Ablehnung von Baugesuchen (Errichtung, Abbruch, Nutzungsänderung, Denkmalschutz) im Bereich der Stadt Weinheim und deren Stadtteile. Als untere Denkmalschutzbehörde trifft das Amt die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Kulturdenkmalen.

Aufgrund der gegebenen Umstände sind Vorsprachen derzeit nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Hausanschrift

Obertorstraße 9
69469 Weinheim (Bergstraße)
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Anfahrtsbeschreibung

Kontakt

Telefon 06201 / 82 - 235 (- 273)
Fax 06201 / 82 - 449
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach bauordnung@weinheim.de

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Sprechzeiten der Bauverständigen
Montag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Allgemeine Öffnungszeit

Montag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Persönlicher Kontakt

Frau Karin Brenneis

Sekretariat

Telefon 06201 / 82 - 235
Fax 06201 / 82 - 449
Gebäude Rathaus / Schloss, Eingang F, 1. OG
Raum 233

Übergeordnete Dienststellen

Stadt Weinheim