Sie wollen heiraten?

Bevor Sie heiraten können, ist eine Anmeldung zur Eheschließung erforderlich. Diese Anmeldung ist vielen noch unter dem alten Begriff „Aufgebot“ bekannt. 

Was braucht man zum Heiraten?

Natürlich in erster Linie den richtigen Partner! Vor das Eheglück hat das Gesetz allerdings einige bürokratischen Hürden gestellt. Das Standesamt muss prüfen, ob ein gesetzliches Ehehindernis dem Heiratswunsch entgegensteht.

Sie können, wenn sie es wollen, auch ohne Trauzeugen vor den Standesbeamten treten. Ob Sie mit einem, mit insgesamt zwei oder keinem Trauzeugen zum Standesamt gehen ist Ihnen überlassen. 

Anmeldung zur Eheschließung in Weinheim

Das Standesamt Weinheim ist für Ihre Anmeldung zur Eheschließung zuständig, wenn Sie oder Ihr(e) Partner(in) in Weinheim gemeldet sind. Die Anmeldung ist frühestens 6 Monate vor dem Hochzeitstermin möglich. Hierfür vereinbaren Sie bitte mit uns einen Termin, bei dem Ihre Dokumente und Unterlagen vorzulegen sind und alle mit der Eheschließung zusammenhängenden Fragen besprochen werden können. Auswärts wohnhafte Paare nehmen die Anmeldung beim Standesamt des Wohnorts vor. Wenn Sie in Weinheim heiraten möchten, schickt das Standesamt des Wohnortes die erforderlichen Unterlagen an uns. Wenn uns Ihre Unterlagen vorliegen, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung.

Terminvormerkungen

Grundsätzlich können Sie sich beim Standesamt Weinheim über aktuelle Termine telefonisch (06201 / 82-222 oder 82-436) informieren. Gegen Gebühr können Termine ab dem 15. Oktober für das folgende Jahr vorgemerkt werden.
Für diese Vormerkung werden wir Ihnen einige Fragen stellen: Namen beider Eheschließenden, Telefonnummer, Anschrift, Staatsangehörigkeit, Vorehen und ob die Auflösung der Ehe (Scheidung) in Deutschland oder im Ausland erfolgt ist. Erst mit diesen Informationen kann das Standesamt entscheiden, ob eine Terminoption vergeben werden kann. Die Terminoption bedeutet lediglich, dass der Termin freigehalten wird. Eine Eheschließung zu diesem Termin kann nur erfolgen, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Eheschließungen finden freitags alle halbe Stunde zwischen 10.00 Uhr und 12.30 Uhr statt. In der Regel besteht auch von Montag bis Donnerstag für 2 Brautpaare die Möglichkeit, zu vorgegebenen Terminen, zu heiraten. Vielfach haben Brautpaare den Wunsch geäußert, an „Samstag-Vormittagen“ oder an „Freitag-Nachmittagen“ zu heiraten. Diese Möglichkeit besteht seit einiger Zeit, und wir haben das Angebot auf Grund der großen Nachfrage auf rund 40 Tage im Jahr erweitert. 

Wir weisen darauf hin, dass für Trauungen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten oder auf den Burgen Sondergebühren anfallen.
Die Sondergebühr für eine Terminoption wird bei Absage nicht zurückerstattet und nicht mit den weiteren Gebühren verrechnet.

Hinweise für ausländische Staatsangehörige und Deutsche, für die Entscheidungen im Ausland getroffen wurden (zum Beispiel Scheidung):
In vielen Fällen ist ein Befreiungsverfahren von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses beziehungsweise eine Scheidungsanerkennung beim Oberlandesgericht Karlsruhe erforderlich. Bei diesen Verfahren muss mit einer Bearbeitungszeit von einem bis mehreren Monaten gerechnet werden. Bis zum Abschluss des Verfahrens ist keine vorherige Reservierung eines Trautermins möglich.

Terminreservierungen, die unter Angabe falscher Daten erfolgen, sind nicht verbindlich. Eine Eheschließung kann ohne die vorgeschriebenen Verfahren nicht erfolgen.

Sonderhochzeitstage 2025 (Reservierungen ab 15.10.2024)

(Änderungen vorbehalten) Diese Aufstellung spiegelt nicht die aktuelle Verfügbarkeit wieder!
Neben diesen Sonderterminen finden Trauungen an den Freitagvormittagen statt sowie Montag und Mittwoch nachmittags.

Freitag (nachmittags)

21.03. / 25.04. / 23.05. / 13.06. / 25.07. /
22.08. / 19.09. / 17.10. / 14.11. / 12.12.

Samstag (vormittags)

25.01. / 08.02. / 22.02. / 15.03. / 29.03. / 05.04. / 12.04. / 26.04. / 10.05. / 24.05. / 07.06. / 14.06. / 28.06. / 05.07. / 19.07. / 26.07. / 02.08. / 16.08. / 23.08. / 30.08. / 06.09. / 20.09. / 27.09. / 11.10. / 18.10. / 25.10. / 08.11. / 22.11. / 06.12.  / 13.12. / 20.12.

Sonderhochzeitstage 2024 (Reservierungen ab 16.10.2023)

(Änderungen vorbehalten) Diese Aufstellung spiegelt nicht die aktuelle Verfügbarkeit wieder!
Neben diesen Sonderterminen finden Trauungen an den Freitagvormittagen statt sowie Montag und Mittwoch nachmittags. 

Freitag (nachmittags)

22.03. / 19.04. / 17.05. / 14.06. / 19.07. /
23.08. / 06.09. / 11.10. / 13.12.

Samstag (vormittags)

09.03. / 16.03. / 06.04. / 13.04. / 20.04. / 27.04. / 04.05. / 18.05. / 25.05. / 08.06. / 15.06. / 22.06. / 29.06. / 06.07. / 20.07. / 27.07. / 03.08. / 17.08. / 24.08. / 31.08. / 07.09. / 14.09. / 21.09. / 28.09. / 12.10. / 19.10. / 26.10. / 09.11. / 23.11. / 07.12. / 14.12. / 21.12.

Der Trausaal im Schloss


Die Trauungen finden im unteren Turmzimmer des Schlosses (Rathaus) statt.
Da die Nachfrage nach Terminen sehr hoch ist, empfehlen wir eine frühzeitige telefonische Terminabsprache.
Bitte beachten: Im Trausaal stehen 22 Sitz- und 5 Stehplätze zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen dürfen sich hier maximal 30 Personen aufhalten.

Der Zugang zum Trauzimmer ist barrierefrei.

Der Bürgersaal im Alten Rathaus


Der Bürgersaal im Alten Rathaus steht für große Gesellschaften zur Verfügung.
Das Alte Rathaus ist ein eingetragenes Denkmal aus dem 16. Jahrhundert und steht unter besonderem Schutz. Das Besondere gibt es leider nicht zum Nulltarif. Für die Überlassung des Bürgersaals wird zusätzlich eine Miete erhoben. Auch hier ist frühzeitiges Reservieren sinnvoll.

Der Zugang zum Bürgersaal ist barrierefrei.

Die Wachenburg


Für Trauungen auf der Wachenburg stehen Refektorium und Kapitelsaal zur Verfügung, ebenso der Ehrenhof, wo Trauungen unter freiem Himmel stattfinden können.  
www.wachenburg.de

Die Burgruine Windeck


Auch auf der Windeck kann geheiratet werden.
Infos zur Burg finden Sie hier.

Im Café-Restaurant Schloss Weinheim können Sie sich ebenfalls Ihr Ja-Wort geben.
Weitere Informationen können Sie der Homepage des Restaurants entnehmen.

Die Wachenburg


In den Räumlichkeiten der Verwaltungsstelle Lützelsachsen können sich Paare mit bis zu 30 Gästen Ihr Ja-Wort geben.
Der Zugang zur Verwaltungsstelle ist barrierefrei.

Die Wachenburg


In den Räumlichkeiten der Verwaltungsstelle Oberflockenbach können sich Paare mit bis zu 30 Gästen Ihr Ja-Wort geben.
Der Zugang zur Verwaltungsstelle ist barrierefrei.

Welche Unterlagen brauchen Sie für die Anmeldung zur Eheschließung?

Am einfachsten ist die Anmeldung, wenn

  • beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind,
  • keine/r der Verlobten bereits verheiratet war,
  • beide Verlobte ihren Hauptwohnsitz in Weinheim haben und in Weinheim geboren sind.

Dann brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe . Sind einzelne oder mehrere Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie weitere Unterlagen (Urkunden sollen neueren Datums sein): Wenn Sie nicht in Weinheim geboren sind brauchen Verlobte

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (das Geburtenregister wird beim Standesamt des Geburtsortes geführt)
  • eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung des Wohnortes  (falls Sie nicht in Weinheim wohnen),  ausgestellt von der dortigen Meldebehörde.

Verwitwete und geschiedene Verlobte müssen zusätzlich folgende Urkunden vorlegen:

  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der Vorehe und den Nachweis der Auflösung oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschafts-Register und den Nachweis der Auflösung.

Wenn das Register beim Standesamt Weinheim geführt wird, greifen wir darauf zurück; ist der vorzulegende Registerauszug jedoch bei einem anderen Standesamt auszustellen, besorgen Sie bitte dieses Dokument dort. Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können in Einzelfällen weitere Unterlagen notwendig werden.

  • Kosten der Anmeldung der Eheschließung je nach Urkundenbedarf, Stammbuch usw. ca. 150 bis 400 €.

In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen, wenn

  • eine/r der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder im Ausland geboren wurde
  • eine/r der Verlobten im Ausland geschieden worden ist.

Bitte beachten Sie, dass alle fremdsprachigen Urkunden von einem gerichtlich anerkannten Dolmetscher (zugelassen vor deutschen Gerichten) übersetzt werden müssen.
Empfehlung: Zu Rückfragen und weiteren Auskünften stehen wir Ihnen gern zur Verfügung und bieten unsere Hilfe an.